BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/840/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Mit der aktuellen Fassung des Bebauungsplanes Nr. 1, in dem u. a. das MTZ Roggentin gebaut wurde und die Kita geplant ist, wurde der nötige Grünausgleich im B-Plan Nr. 3 der Gemeinde festgesetzt.

Mit der anliegenden Stellungnahme zur Baugenehmigung fordert die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock, als Grünausgleich für das MTZ Roggentin 9.702 m² Ausgleich zu realisieren.

Welchen Bereich des Grünstreifens die Gemeinde dafür wählt, ist nicht festgelegt.

 

Der Landschaftsplaner Kai Lämmel aus Rostock hatte die Eingriffs- und Ausgleichsbilanz für den B-Plan Nr. 3 bearbeitet. Daher bietet es sich an, ein Angebot für die Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung für den erforderlichen Grünausgleich von Herrn Lämmel einzuholen.

 

In diesem Zusammenhang ist darauf aufmerksam zu machen, dass für den Überschuss an Grünausgleichsflächen in Höhe von 5.761 m² ein Ökokonto bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises beantragt werden kann. Diesen Antrag müsste ein Landschaftsplaner stellen. Auch dar sollte Herr Lämmel angefragt werden. Dieses Ökokonto könnte die Gemeinde für erforderlichen Ausgleich im Zusammenhang mit B-Plänen oder baulichen Maßnahmen verwenden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 16. Juli 2018, für die Planung des Grünausgleichs für den Bau des MTZ Roggentin mit einer Ausgleichsfläche von 9.702 m² entsprechend den Festsetzungen des B-Planes Nr. 3 der Gemeinde Roggentin ein Honorarangebot vom Landschaftsplaner Kai Lämmel aus Rostock einzuholen. Sofern das Angebot auf der HOAI basiert werden der Bürgermeister und sein Stellvertreter bevollmächtigt, den Vertrag zu unterschreiben.

Es wird angestrebt, die erforderlichen Pflanzungen im Herbst 2018, spätestens im Frühjahr 2019 ausführen zu lassen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

2. Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 16. Juli 2018, für die Beantragung eines Ökokontos für den Überschuss an ausgewiesener Grünausgleichsfläche im B-Plan Nr. 3 der Gemeinde Roggentin in einem Umfang von 5.761 m² ein Angebot vom Landschaftsplaner Kai Lämmel einzuholen und zu beauftragen, sofern es den marktüblichen Konditionen entspricht.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Ausgleichspflanzungen müssen im Teilhaushalt 2 der Gemeinde Roggentin auf dem Produktkonto 55100.0831000/ 7857100 verbucht werden. Bei der Planung wurde der Grünausgleich nicht berücksichtigt. Trotzdem wären die voraussichtlichen Kosten über Einsparungen auf dem Produktkonto für das MTZ Roggentin 41200.0960000/7852200 gedeckt, auf dem noch rd. 295.000 € zur Verfügung stehen.

Außerdem ist ein 1. Nachtragshaushalt für die Jahre 2018/ 2019 der Gemeinde Roggentin vorgesehen.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Grünausgleichsflächen im B-Plan Nr. 3 der Gemeinde Roggentin

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...