BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/810/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 04.04.2018 den Aufstellungsbeschluss über die

4. Änderung des Bebauungsplans Nr.7/ 8 der Gemeinde Broderstorf für das Wohngebiet zwischen Broderstorf und Neu Broderstorf gefasst.

Nach Aufgabe der Getreidetrocknungsanlage durch den Investor auf dem Flurstück 133 der

Flur 1 in der Gemarkung Broderstorf, ist der Abbruch der vorhandenen, nicht mehr benötigten Anlagen vorgesehen. Zur Gewährleistung einer sinnvollen Nachnutzung des Grundstücks wird die Errichtung einer Erschließungsstraße notwendig.

Um die planungsrechtlichen und städtebaurechtlichen Aufgaben zu regeln, macht es sich erforderlich einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

Der städtebauliche Vertrag ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag und ist im § 11BauGB geregelt und dient der Erfüllung städtebaulicher Aufgaben.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 10.10.2018, dem Entwurf des städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Broderstorf und dem Investor Herrn Jan Hinrich Kühl, Fienstorfer Mühle 2, 18184 Broderstorf zur Erstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7/ 8 zuzustimmen.

 

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten des Bebauungsplans trägt der Investor.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

 

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