BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/AVK/131/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Entsprechend der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf wurden bis zum 30.09.2018 12 Anträge eingereicht.

Die Anträge wurden von der Verwaltung geprüft und würden anhand der festgelegten Kriterien gewährt werden.

 

Am 08.10.2018 hat Frau Prestin persönlich ihren Antrag verspätet beim Amt Carbäk eingereicht, mit der Bitte, diesen für den Ausschuss noch vorzulegen. Nach Prüfung durch die Verwaltung hat der Antrag noch Berücksichtigung gefunden.

 

Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 18.10.2018 die Anträge Nr. 1 12 ohne Änderungen befürwortet. Zu Nr. 1 und 7 wurden die entsprechenden Unterlagen, wie vom Sozialausschuss gewünscht, nachgefordert. Die nachgeforderten Unterlagen, wenn vorhanden, werden am Abend der Sitzung vorgelegt.

Der verspätete Antrag Nr. 13 wurde vom Sozialausschuss mit unentschieden abgestimmt, somit abgelehnt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 12.11.2018 die Gewährung der nachfolgenden Zuschüsse lt. Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf vom 02.10.2012 und der 1. Änderung vom 11.08.2015:

 

  1. Skat unter Nachbarn, Herr Hausmann      600,00 €
  2. Kindergarten „Kinderburg“, Frau Schubert1.500,00 €
  3. Singekreis Bentwisch/Poppendorf, Frau Wolf   200,00 €
  4. Grundschule Blankenhagen, Frau Fröhlich1.050,00 €
  5. Kulturverein am Musenhof e.V., Frau Gröbke5.000,00 €
  6. Volleyball-Sportgruppe, Frau Harder   200,00 €
  7. FSV Vogtshagen e.V., Herr Voss3.000,00 €
  8. Preisskate in der Wintersaison, Herr Blank   300,00 €
  9. Vogtsgaarden - 3. Kulturfest für Kinder und Erwachsene

in Vogtshagen, Herr Schröder   600,00 €

  1. Line Dance Gruppe“ Hot Boots“, Frau Hecht   300,00 €
  2. Klöppelgruppe, Frau Bialuch   100,00 €
  3. TT-Gruppe Vogtshagen, Herr Gothe   350,00 €

 

  1. Weihnachtsfeier 2019 im DGH Vogtsh., Frau Prestin      600,00 €

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Doppelhaushalt 2018/2019 wurden folgende Ansätze für das Haushaltsjahr 2019 berücksichtigt.

 

Produktkonto für Kultur:

28100.541590 (Heimat und sonstige Kulturpflege – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich, Teilhaushalt 1) in Höhe von 15.000,00

Darin sind enthalten die Anträge Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 8, 9, 10, 11 und 13 in Höhe von 10.250,00.

 

Produktkonto für Sport:

42100.541590 (Förderung des Sportes – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich, Teilhaushalt 1) in Höhe von 12.000,00

Darin sind enthalten die Anträge Nr. 6, 7 und 12 in Höhe von 3.550,00.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

-          keine

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Anlagen

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