BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/AVK/130/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Entsprechend der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Broderstorf wurden bis zum 25.09.2018 (lt. Richtlinie sind Anträge bis zum 01.09.2017 des laufenden Haushaltsjahres für das folgende Haushaltjahr einzureichen!) 7 Anträge eingereicht.

 

Am 09.10.2018 wurden noch 2 Anträge nachgereicht, die auch im Sozialausschuss am 17.10.2018 beraten wurden.

 

Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 17.10.2018 die Anträge Nr. 1 7 ohne Änderungen befürwortet. Die Nr. 8 soll laut Ausschuss nur 350,00 € statt der beantragten 480,00 erhalten. Und die Nr. 9 soll statt der beantragten 100,00 €, 200,00 € r sein Wildschweinessen erhalten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.11.2018 die Gewährung der nachfolgenden Zuschüsse lt. Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Broderstorf vom 02.11.2011:

 

  1. Carbäksänger, Frau Fester   650,00 €
  2. Seniorenvertretung Broderstorf, Frau Schumacher           4.400,00
  3. VS Ortsgruppe Broderstorf/Pastow/Neuendorf, Fr. Schumacher1.200,00 €
  4. Ursula Noak – Dorffest Neuendorf    200,00 €
  5. Seniorengruppe Steinfeld, Frau Hecht   200,00 €

 

  1. SV Pastow, Herr Worzfeld2.000,00 €
  2. SV Pastow Jugendarbeit, Herr Worzfeld   500,00 €

 

  1. BCC Broderstorfer Computer Club e.V., Frau Binder   350,00 €
  2. Wildschweinessen in Fienstorf, Steinfelder Kreis – Fr. Wendlandt   200,00 €

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im Doppelhaushalt 2018/2019 wurden folgende Ansätze für das Haushaltsjahr 2019 berücksichtigt:

 

Produktkonto für Kultur:

28100.5415900 (Heimat- und sonstige Kulturpflege – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich, Teilhaushalt 1) in Höhe von 8.500,00

Darin sind enthalten die Anträge Nr. 1 5 und 8 – 9 in Höhe von 7.200,00 €.

 

Produktkonto für Sport:

42100.5415900 (Förderung des Sports - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich, Teilhaushalt 1) in Höhe von 2.700,00 €

Darin sind enthalten die Anträge Nr. 67 in Höhe von 2.500,00 €.

 

Die beantragten Mittel sind somit auf beiden Produktkonten vorhanden.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

 

-          keine

 

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Anlagen

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