Beschlussvorlage - BV/LIE/405/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung zu Standortmöglichkeiten für den Bauhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HBA/SG Liegenschaftsamt
- Bearbeiter:
- Astrid Haß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bauhofausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Bauhofausschuss
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Entscheidung
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18.09.2018
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15.11.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Der Bauhof, der in den 90-igern als Konstrukt der Gemeinden Broderstorf und Roggentin gegründet wurde, hat sich bis heute bewährt. Die Basis für den Bauhof war immer die Umsetzung des Solidarprinzips. Haushaltsrechtlich ist der Bauhof dem Amt zugeordnet und wird durch ein Umlageverfahren über die Gemeinden Broderstorf und Roggentin finanziert.
Voraussetzung für die Thematik „Entwicklung eines neuen Bauhof-Standortes“ war eine erneute offizielle Willensbekundung der beiden Gemeinden Broderstorf und Roggentin, dass der Bauhof in seiner jetzigen Form weiter bestehen bleiben soll.
Diese Willensbekundung wurde durch die Gemeinden Broderstorf und Roggentin jeweils einstimmig beschlossen. (Broderstorf – Beschluss: GV 04/05/2018 vom 04.04.2018; Roggentin – Beschluss: 03/07/2018 vom 28.05.2018).
Der Bauhofleiter mit seinen fünf festen Mitarbeitern bewältigt ein umfangreiches Tätigkeitsfeld im öffentlichen Bereich der beiden Gemeinden Broderstorf und Roggentin.
Seit über zwanzig Jahren befindet sich der Standort des Bauhofes in der Ortsmitte der Gemeinde Roggentin. Die örtlichen Gegebenheiten entsprechen jedoch schon seit sehr langer Zeit nicht mehr dem heutigen erforderlichen arbeitsschutzrechtlichen Standard.
Jetzt geht es um die Umsetzung für einen neuen Bauhof-Standort. Es wird eine Fläche von ca. 3.000 m² benötigt.
Im Haushalt 2018/2019 des Amtes sind für einen neuen Standort bereits finanzielle Mittel eingestellt (Amt 11403.7852100 – Ankauf eines Grundstückes – 100.000,-€ und 11403.7852200 – Bau eines neuen Bauhofgebäudes – 450.000,-€).
In Überprüfung von gemeindeeigenen Flächen in Broderstorf und Roggentin gibt es folgende Standortmöglichkeiten:
Gemeinde Broderstorf
- Gemarkung Pastow, Flur 2, Teilfläche mit ca. 5.737 m² aus dem Flurstück 219/5 (in der Anlage 1 farblich gekennzeichnet)
Gemeinde Roggentin
- Gemarkung Roggentin, Flur 1, Flurstück 88/6 und 90/8 mit einer Gesamtgröße von 2.921 m² (in der Anlage 2 farblich gekennzeichnet)
- Fläche im Gewerbegebiet Roggentin (Anlage 3 = Flächen, die zuerst erschlossen werden, Anlage 4 = Flächen die erst später erschlossen werden)
Je nach Entscheidung durch den Bauhofausschuss ist es danach erforderlich, dass das anzukaufende Grundstück durch die jeweilige Gemeindevertretung (entweder Broderstorf oder Roggentin) bestätigt wird.
Hinweis:
Das Grundstück in der Gemeinde Roggentin befindet sich derzeit in Privateigentum. Es ist geplant, dass die Gemeinde Roggentin dieses Grundstück erwirbt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauhofausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 18.09.2018, den Standort in der
Gemeinde __________________
Gemarkung __________________, Flur ___, Flurstück ____________________
als neuen Bauhofstandort, unter der Maßgabe der Bestätigung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde _______________________.
Nach Entscheidung der Gemeinde, erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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307,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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320,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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