BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/978/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeinde Poppendorf hat erwogen, in der Hansestadt Rostock eine Kindertagesstätte für

ca. 100 Kinder zu bauen. Die Kosten dafür müssen mit etwa 2,5 Mio. € veranschlagt werden.

Es ist geplant, die Kita an das Institut Leben & Lernen e. V. (ILL e. V.) zu vermieten und das Objekt von diesem betreiben zu lassen. Bauherr und Eigentümer der Kita soll die Gemeinde Poppendorf sein.

Mit diesem Vorhaben kann die Gemeinde Poppendorf einen Teil ihres Vermögens sinnvoll investieren und leistet gleichzeitig einen Beitrag, den Bedarf an Kita-Plätzen zu decken.

 

Bevor über weitere Details nachgedacht wird, sind eine Wirtschaftlichkeitsanalyse und Liquiditätsplanung erforderlich.

Sofern deren Ergebnisse positiv sind, kann über die Fragen nach einem geeigneten Grundstück wo, Grundstück pachten oder kaufen usw. und die konkrete Gebäudeplanung zusammen mit dem                   ILL e. V. beraten werden.

 

Aktuell geht es um die grundsätzliche Zustimmung der Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf zu so einem Vorhaben.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 14. Januar 2019 ihre grundsätzliche Bereitschaft, eine Kindertagesstätte für ca. 100 Kinder in der Hansestadt Rostock zu bauen und an das Institut Leben & Lernen e. V. zu vermieten und die Kita von diesem betreiben zu lassen unter der Bedingung, dass die vorausgehenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Liquiditätsplanungen positive Ergebnisse haben.

Ist das der Fall, nehmen der Bürgermeister der Gemeinde Poppendorf und das Amt Carbäk entsprechende Verhandlungen mit dem Institut Leben & Lernen e. V. und bei Bedarf mit der Hansestadt Rostock auf.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mittel für den Bau einer Kita sind im Haushalt der Gemeinde Poppendorf nicht geplant.

Eine qualifizierte Kostenschätzung liegt noch nicht vor, lediglich eine Kostenannahme von 2,5 Mio.€.

Im Teilhaushalt 2 der Gemeinde Poppendorf müssen die Mittel von voraussichtlich 2,5 Mio. € auf

dem Produktkonto 36500.0960000/ 7852200 im Zuge der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2020/ 2021 eingeplant werden.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Territorium der Hansestadt Rostock

 

 

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