BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/974/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf am 12.11.2018 wurde eine mögliche gemeindliche Unterstützung Privater beim Bau von Photovoltaik-Anlagen angesprochen. Nun soll ein Grundsatzbeschluss über die gemeindliche Förderung privater Photovoltaik-Anlagen getroffen werden. Es soll dabei um eine Förderung in Höhe von 2.500, 00 je Anlage gehen.

Je nach Größe, Leistungsbedarf und Technik der Anlage variieren auch die Kosten der Photovoltaik-Anlage. Für ein Einfamilienhaus muss mit Kosten von 5.000, 00 € bis etwa 15.000, 00 € gerechnet werden. Neben den einmaligen Anschaffungskosten sind darüber hinaus auch Kosten für den Betrieb zu beachten. Durch die aktuell immer weiter sinkenden Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Strom lohnt sich der Eigenverbrauch immer mehr. Um diesen in einem Einfamilienhaus zu decken, reicht eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von etwa 3 bis 5 Kilowatt Peak. Dazu wird eine Fläche von mindestens 30 m² benötigt.

Im TH 2 für das Haushaltsjahr 2018/2019 wurden keine Mittel zur gemeindlichen Förderung privater Photovoltaik-Anlagen eingestellt. Die rderung in Höhe von 2.500, 00 € pro Anlage nnte im Doppelhaushalt 2020/2021 erfolgen. Da derzeit keine Notwendigkeit zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben besteht, wird vorgeschlagen, insgesamt 250.000, 00 € r die gemeindliche Förderung privater Photovoltaik-Anlagen im Doppelhaushalt 2020/2021 einzustellen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in der Sitzung am 14.01.2019, die gemeindliche Förderung privater Photovoltaikanlage in Höhe von 2500, 00 €  je Anlage und Haus bzw. Wohneinheit.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im TH 2 für das Haushaltsjahr 2018/2019 wurden keine Mittel zur gemeindlichen Förderung privater Photovoltaik-Anlagen eingestellt. Die einmalige Förderung in Höhe von 250.000, 00 € (2.500, 00 € pro Anlage und Haus bzw. Wohneinheit) könnte im Doppelhaushalt 2020/2021 eingeplant werden.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine.

 

 

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