BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/974/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss über die gemeindliche Förderung privater Photovoltaik-Anlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Hanna Paret
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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Entscheidung
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14.01.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf am 12.11.2018 wurde eine mögliche gemeindliche Unterstützung Privater beim Bau von Photovoltaik-Anlagen angesprochen. Nun soll ein Grundsatzbeschluss über die gemeindliche Förderung privater Photovoltaik-Anlagen getroffen werden. Es soll dabei um eine Förderung in Höhe von 2.500, 00 € je Anlage gehen.
Je nach Größe, Leistungsbedarf und Technik der Anlage variieren auch die Kosten der Photovoltaik-Anlage. Für ein Einfamilienhaus muss mit Kosten von 5.000, 00 € bis etwa 15.000, 00 € gerechnet werden. Neben den einmaligen Anschaffungskosten sind darüber hinaus auch Kosten für den Betrieb zu beachten. Durch die aktuell immer weiter sinkenden Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Strom lohnt sich der Eigenverbrauch immer mehr. Um diesen in einem Einfamilienhaus zu decken, reicht eine Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von etwa 3 bis 5 Kilowatt Peak. Dazu wird eine Fläche von mindestens 30 m² benötigt.
Im TH 2 für das Haushaltsjahr 2018/2019 wurden keine Mittel zur gemeindlichen Förderung privater Photovoltaik-Anlagen eingestellt. Die Förderung in Höhe von 2.500, 00 € pro Anlage könnte im Doppelhaushalt 2020/2021 erfolgen. Da derzeit keine Notwendigkeit zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben besteht, wird vorgeschlagen, insgesamt 250.000, 00 € für die gemeindliche Förderung privater Photovoltaik-Anlagen im Doppelhaushalt 2020/2021 einzustellen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in der Sitzung am 14.01.2019, die gemeindliche Förderung privater Photovoltaikanlage in Höhe von 2500, 00 € je Anlage und Haus bzw. Wohneinheit.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Im TH 2 für das Haushaltsjahr 2018/2019 wurden keine Mittel zur gemeindlichen Förderung privater Photovoltaik-Anlagen eingestellt. Die einmalige Förderung in Höhe von 250.000, 00 € (2.500, 00 € pro Anlage und Haus bzw. Wohneinheit) könnte im Doppelhaushalt 2020/2021 eingeplant werden.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Keine.