BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/ORD/062/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Ein Einwohner des Ortsteils Neu Roggentin teilte in der Gemeindevertretersitzung am 09.01.2019 mit, dass der Verkehr auf der Straße „Am Feldrain“ immer mehr zunehmen würde. Da es in der Straße keinen Gehweg gibt, wäre die Gefahr für die Kinder - hier insbesondere die Schulkinder - sehr groß. Der Einwohner schlägt die Änderung der Verkehrsführung vor. Demnach soll die ursprüngliche Verkehrsführung (siehe Anlage 1 und 2) derart geändert werden, dass eine Befahrung des Ortsteiles nur noch von der B110 aus über den Kirchweg möglich wäre und die Durchfahrt von der Neu Roggentiner Straße/Verbindungsstraße aus verboten wäre (siehe Anlage 3 und 4).

 

Im März 2016 fand eine Geschwindigkeitsmessung in der Ortslage Neu Roggentin, Am Feldrain, statt. Die Auswertung der Verkehrsdaten ist der Beschlussvorlage als Anlage 5 beigefügt. Demnach lag die durchschnittliche Geschwindigkeit bei 34 km/h.

 

Hinweise des Ordnungsamtes:

 

Eine derartige Änderung der Verkehrsbeschilderung, die bis dato nur von einem Einwohner gewünscht ist, würde bedeuten, dass für alle Einwohner des Ortsteiles Neu Roggentin eine Zufahrt lediglich von der B110 aus möglich wäre. Zudem würde es auf der B110 zu einem erheblichen Rückstau kommen, wenn Verkehrsteilnehmer aus Broderstorf kommend in den Kirchweg abbiegen. Die erforderliche Zustimmung des Landkreises wäre allein daher fraglich.

 

Falls zunächst eine Meinungsbildung gewünscht wird, ist die Empfehlung des Ordnungsamtes die Durchführung einer Einwohnerversammlung nach § 3 Hauptsatzung der Gemeinde Broderstorf i.V.m. § 16 KV M-V. Dazu sollten der Landkreis als Straßenverkehrsbehörde, das Straßenbauamt Stralsund als Straßenbaubehörde für die B110, der Bürgermeister der Gemeinde Roggentin in Bezug auf angrenzende Gemeindestraßen und ein Vertreter des Ordnungsamtes geladen werden. So kann die Meinung aller Einwohner des Ortsteiles Neu Roggentin wie auch die der betroffenen Behörden berücksichtigt werden.

 

Vor Durchführung einer Einwohnerversammlung sollte seitens der Gemeinde gepft werden, wieviel Verkehr inklusive Fußngerverkehr im betroffenen Bereich tatsächlich stattfindet (Verkehrszählung). So kann unter anderem überprüft werden, wie viele Schüler tatsächlich diesen Weg zum Schulbus und von dort wieder nach Hause nutzen und wie viele Fahrzeuge tatsächlich durch den Ortsteil fahren.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.02.2019 die Beantragung zur Änderung der Verkehrsbeschilderung im Ortsteil Neu Roggentin. Die Verkehrsführung soll dahingehend geändert werden, dass die Ortslage nur noch von der B110 aus über den Kirchweg erreichbar ist. Von dort aus soll, auf die Straße Am Feldrain fahrend, eine Einbahnstraße nach links und eine Einbahnstraße nach rechts abgehen. Die Durchfahrt der Ortslage von der Neu Roggentiner Straße/Verbindungsstraße aus soll zukünftig nicht mehr möglich sein. Auf die Anlagen 1 bis 4 dieser Beschlussvorlage wird verwiesen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Schätzungsweise sind Aufwendungen in Höhe von 200,00 € für eine zu ändernde Verkehrsbeschilderung zu erwarten.

 

Finanzielle Mittel für die Beschaffung von Verkehrszeichen stehen auf dem Produktkonto 54100.5238000 zur Verfügung.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

 

keine

 

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Anlagen

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