BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/007/2019
Grunddaten
- Betreff:
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MTZ Roggentin, Nachrüsten der Westfassade mit Raffstoreanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Pieper
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Roggentin
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Entscheidung
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11.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Im Zuge der Nutzung des MTZ hatte sich im letzten, sehr sonnigen und warmen Sommer, herausgestellt, dass sich das Haus stark aufheizt, besonders die Räume mit Fenstern an der Westfassade (Seite zum Globusmarkt hin). Hier sind im Gegensatz zur anderen Fassadenseite keine Beschattungsanlagen vorhanden, waren auch gemäß des Wärmeschutznachweises nicht erforderlich. Daher besteht der Wunsch der Mieter und der Verwalter befürwortet dies, dass die Westfassade mit Raffstoren nachgerüstet werden soll.
Eine 1. Kostenschätzung liegt für die Lieferung und Montage der Raffstore bei brutto rd. 25.000 €. Die Elektroarbeiten kommen noch dazu. Diesbezüglich fand am 13.02.2019 ein Ortstermin mit Firma IWS statt. Firma IWS wird ein entsprechendes Angebot für die Elektroarbeiten vorlegen.
Firma IWS hat beim Neubau des MTZ die komplette Elektroinstallation ausgeführt. Daher sollte rein aus Gründen der Haftung für Mängelansprüche IWS die erforderlichen Elektroarbeiten ausführen.
Sicherlich fallen anschließend auch noch Malerarbeiten im Bereich der Brüstungskanäle/ Anschlüsse an die Wand an.
Der Fördermittelgeber, das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, wurde bezüglich der geplanten nachträglichen Ausstattung mit Raffstoren angefragt und die Zustimmung liegt vor.
Die Raffstore können im Rahmen einer Freihändigen Vergabe – mindestens drei Firmen anfragen – vergeben werden. Bei den Elektroarbeiten sollte Firma IWS beauftragt werden, denn das Risiko, das dadurch entstehen würde, wenn bei Beauftragung einer anderen Firma die Mängelansprüchehaftung für IWS erlöschen würde, wäre einfach zu groß.
Außerdem kann für diese Leistungen seitens des Amtes kein Leistungsverzeichnis erstellt werden. Dann müsste mit viel Aufwand ein Planungsbüro gefunden und beauftragt werden. Dieser Aufwand steht in keinem Verhältnis zum gewünschten Ergebnis und das Thema Verlust des Gewährleistungsanspruchs bliebe immer noch bestehen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 11. März 2019, das MTZ Roggentin an der Westfassade mit einer Raffstoreanlage nachrüsten zu lassen.
Für die Raffstore sind im Rahmen einer Freihändigen Vergabe drei Firmen anzufragen. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot zu erteilen und den entsprechenden Auftrag zu unterschreiben.
Für die damit im Zusammenhang stehenden Elektroarbeiten wird Firme IWS Elektrotechnik und Analgenbau GmbH aus Roggentin beauftragt.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für das Nachrüsten des MTZ mit Raffstoren auf der Westseite des Gebäudes ist mit Gesamtkosten von brutto ca. 35.000 € zu rechnen.
Im Teilhaushalt 2 der Gemeinde Roggentin sind auf dem Produktkonto 41200.0960000/ 7852200 ausreichend Mittel vorhanden. Durch Übertragung des Haushaltsrestes aus dem letzten Jahr stehen aktuell noch 117.524,92 € zur Verfügung.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
keine
