BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/016/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 06.11.2017 beschlossen, für den Flächennutzungsplan eine 2. Änderung und Berichtigung durchzuführen. Hauptziel der 2. Änderung und Berichtigung ist die grundsätzliche Überprüfung der Aktualität der Darstellungen, die Ausweisung neuer Wohnbauflächen sowie die Übernahme der Berichtigung der Darstellungen, die sich aus verschiedenen Änderungen von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ergeben haben.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in der Zeit vom 07.01.2019 bis zum 18.01.2019 anhand des Vorentwurfs durchgeführt worden. Der Öffentlichkeit wurde dabei Gelegenheit zur Erörterung und Äerung gegeben. Die ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist durch Abdruck im Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk, amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Roggentin, am 14.12.2018 erfolgt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden kann, sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 11.12.2018 gemäß § 4 Abs. 1 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB frühzeitig von der Planung unterrichtet und zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung und zur Abgabe einer Stellungnahme zum Vorentwurf aufgefordert.

Die für die Raumordnung und Landesplanung zuständige Stelle ist beteiligt worden. In seiner landesplanerischen Stellungnahme vom 16.01.2019 hat das Amt für Rauordnung und Landesplanung Region Rostock erklärt, dass der Vorentwurf der 2. Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplans nach Abwägung aller landes- und regionalplanerischen Belange mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden mit der vorliegenden Beschlussvorlage geprüft und die entsprechenden Änderungen und Ergänzungen an der Planung vorgenommen. Inhaltliche Änderungen gegenüber dem Vorentwurf ergeben sich nicht. Es erfolgen lediglich redaktionelle Änderungen und nachrichtliche Übernahmen (z. B. Richtfunkstrecken, Festpunkte u.ä.).

 

Anhand des nun vorliegenden Entwurfs soll das Verfahren zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in Ihrer Sitzung am 11.03.2019, den Abwägungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 2. Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Roggentin in folgenden Punkten zuzustimmen:

 

1.

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der 2. Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplans hat die Gemeindevertretung mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis geprüft. Von der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

 

Die Anlage mit der Begründung dazu ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus der Anlage zu diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

 

2.

Der Entwurf der 2. Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplans und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

 

3.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchzuführen.

Bei der ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können. Es ist auch anzugeben, welche Arten umweltbezogener Stellungnahmen verfügbar sind.

 

 

4.

Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die 2. Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplans berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Finanzierung erfolgt auf dem Produktkonto 51100.5625500 im Teilhaushalt 2.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

 

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Anlagen

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