Beschlussvorlage - BV/BAU/049/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Der Bauhof, der in den 90-igern als Konstrukt der Gemeinden Broderstorf und Roggentin gegründet wurde, hat sich bis heute bewährt. Haushaltsrechtlich ist der Bauhof dem Amt zugeordnet und wird durch ein Umlageverfahren über die Gemeinden Broderstorf und Roggentin finanziert.

 

Seit über zwanzig Jahren befindet sich der Standort des Bauhofes in der Ortsmitte der Gemeinde Roggentin. Die örtlichen Gegebenheiten entsprechen jedoch schon seit sehr langer Zeit nicht mehr dem heutigen erforderlichen arbeitsschutzrechtlichen Standard. Ein neuer Standort für den Bauhof ist daher dringend notwendig.

 

Die Willensbekundungen der beiden Gemeinden Broderstorf und Roggentin, dass der Bauhof in seiner jetzigen Form einen neuen Standort erhalten soll, wurde durch die Gemeinden Broderstorf und Roggentin jeweils einstimmig beschlossen. (Broderstorf Beschluss: GV 04/05/2018 vom 04.04.2018; Roggentin Beschluss: 03/07/2018 vom 28.05.2018).

 

Der Bauhofausschuss des Amtes Carbäk hat in seiner Sitzung am 15.11.2018 als neuen Bauhofstandort eine Teilfläche mit ca. 5.737 m² aus dem Flurstück 219/5, Flur 2 der Gemarkung Pastow beschlossen.

Am 05.12.2018 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf in Ihrer Sitzung den Beschluss des Bauhofausschusses zum neuen Bauhofstandort bestätigt.

 

Beratungen zur Thematik „Neubau eines Wirtschaftsgebäudesr den Bauhof des Amtes Carbäk“ fanden am 05.03.2019 mit dem Ingenieurbüro Montra und am 20.03.2019 mit dem Ingenieurbüro Gebert im Amt Carbäk statt. Vom Ingenieurbüro Gebert aus Güstrow liegt ein Angebot r die Erstellung der Vorplanung und Kostenschätzung (Leistungsphase 1 und 2) zum geplanten Neubau des Bauhofes vor.

Das Honorar für die Studie beläuft sich auf 3.570,00 EUR.

Das Ingenieurbüro Montra berechnet die Kosten erst nach der Studie bzw. diese Kosten sind Bestandteil, wenn eine weitere Beauftragung erfolgt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauhofausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 25.04.2019, dem vom Ingenieurbüro Gebert aus Güstrow vorgelegten Angebot für die Studie zum geplanten Neubau eines Wirtschaftsgebäudes für den Bauhof des Amtes Carbäk in Höhe von 3.570,00 EUR (Brutto) zuzustimmen.

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Das Angebot des Ingenieurbüro Gebert aus Güstrow für die Erstellung einer Studie zum geplanten Neubau des Bauhofes des Amtes Carbäk beläuft sich auf 3.570,00 EUR. Für 2018/2019 sind im TH 2 auf dem Produktkonto 11403.0960000/ 7852200 450.000,00 EUR für den Bauhof Neubau geplant.

 

Für den neuen Standort sind im Haushalt 2018/2019 auf dem Produktkonto 11403.7852100 100.000,00 EUR eingestellt.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Das Flurstück 219/5, Flur 2, Gemarkung Pastow befindet sich derzeit noch im Eigentum der Gemeinde Broderstorf und muss erworben werden. Des Weiteren erfolgt eine Teilflächenvermessung  des Flurstückes 219/5, Flur 2, Gemarkung Pastow.

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Anlagen

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