BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/057/2019
Grunddaten
- Betreff:
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B-Plan Nr. 23 der Gemeinde Bentwisch für das Wohngebiet "Am Silo"
Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden ( § 2 Abs. 2 BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Burmeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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08.05.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch hat in ihrer Sitzung am 04.04.2019 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 23 für das Wohngebiet „Am Silo“ in Groß Kussewitz gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Gem. § 2 Abs. 2 BauGB wird die Gemeinde Broderstorf im Rahmen der nachbarschaftlichen Abstimmung um Stellungnahme zum Entwurf des B-Plans Nr. 23 gebeten.
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Groß Kussewitz im Bereich des früheren Gutshofes zwischen der Eschenstraße (L182) im Norden, der vorhandenen Bebauung entlang der Straße Am Park im Nordosten, der Parkanlage im Südosten, landwirtschaftlicher Flächen im Südwesten und der vorhandenen Bebauung entlang der Eschenstraße im Nordwesten.
Private Vorhabenträger beabsichtigen die Entwicklung der Flurstücke 70/1, 70/4, 73/9, 73/10, 75/10, 75/11, 84/8 (tw.) und 85/7 (tw.) der Flur 1, Gemarkung Groß Kussewitz. Ziel ist die Wiedernutzbarmachung der Flächen zu Wohnzwecken und für einen Betrieb des Beherbergungsgewerbes. Wesentliches Planungsziel ist auch der Erhalt und die Nachnutzung der vorhandenen, denkmalgeschützten Siloanlage. Das Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich der rechtswirksamen Innenbereichssatzung für Groß Kussewitz. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Nutzung zu schaffen, wird die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Dieser kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt und die sonstigen Voraussetzungen für die Anwendung dieses Verfahrens hier ebenfalls gegeben sind. So kann eine städtebaulich geordnete Entwicklung des Gebietes gewährleistet werden.
Eine Sanierung des südlich an das Planungsgebiet angrenzenden ehemaligen Gutshauses ist aufgrund des desolaten baulichen Zustandes nicht mehr möglich. Um zu verhindern, dass sich hier ein städtebaulicher Missstand entwickelt bzw. verfestigt, soll mit Hilfe des Bebauungsplans eine sinnvolle und städtebaulich geordnete Nachnutzung des Bereiches gesichert werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 08.05.2019, dem Bebauungsplans Nr.23 „Am Silo“ im Rahmen der Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ohne Einwände und Bedenken zuzustimmen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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