BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/078/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Eheleute Eckard und Elvi Bruhnke, Buchenweg 5, 91469 Hagenbüchach sind Eigentümer der Flurstücke 46/3 und 47/3 Flur 1, Gemarkung Vogtshagen.

Sie beantragen die Erweiterung der Klarstellungssatzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Vogtshagen um die Flurstücke 46/3 und 47/3 Flur 1, Gemarkung Vogtshagen.

Die Flurstücke befinden sich im süstlichen Teil direkt an der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Satzung.

In der 1. Änderung des Flächennutzungsplans sind die betroffenen Flurstücke als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.

Die Eheleute hatten 1992 einen Bauvoranfrage gestellt, dieser wurde aufgrund der fehlenden öffentlichen Straßenanbindung abgelehnt.  

Durch das Flurneuordnungsverfahren Poppendorf, welches aber noch nicht abgeschlossen ist, wurden die Flurstücke so verlegt, dassr beide jetzt eine Zuwegung vorhanden ist.

 

Die Höhe der Kosten über die Änderung der Klarstellungssatzung belaufen sich zwischen ca. 10.000 € bis 15.000 €. Angebote werden je nach Beschlußfassung der Gemeindevertretung eingeholt.

Ein Städtebaulicher Vertrag ist zu schließen, wenn die Kosten der Änderung ganz oder teilweise auf die Eigentümer umgelegt werden sollen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Variante

Der Bau- und Wohnumfeldausschuss der Gemeinde Poppendorf empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf in seiner Sitzung am 08.Juli 2019 dem Antrag auf Erweiterung der Satzung über die Klarstellung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Vogtshagen der Familie Bruhnke zu zustimmen und die Kosten in voller Höhe auf die Eigentümer umzulegen.

 

2. Variante

Der Bau- und Wohnumfeldausschuss der Gemeinde Poppendorf empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf in seiner Sitzung am 08.Juli 2019 dem Antrag auf Erweiterung der Satzung über die Klarstellung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Vogtshagen der Familie Bruhnke nicht zu zustimmen.

 

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für eine Änderung der Satzung über die Klarstellung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Vogtshagen sind nicht geplant.

Die Mittel zur Umsetzung der Änderung der Klarstellungssatzung müssen im Doppelhaushalt 2020/2021 auf dem Produktkonto 51100.5625500 eingeplant werden.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

 

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Anlagen

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