BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/081/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeinde Broderstorf hat im Jahr 2017 die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7/8 für das Wohngebiet auf der Fläche zwischen Broderstorf und Neu Broderstorf vorgenommen. Hier wurde für das Flurstück 240 (früher 19), welches ursprünglich als Fläche für Abwasserbeseitigung festgesetzt war, eine Wohnnutzung ermöglicht. Die Kosten hierfür wurden seinerzeit hauptsächlich von der damaligen Grundstückseigentümerin getragen, die Gemeinde Broderstorf hat sich beteiligt.

 

Zwischenzeitlich wurde das Grundstück verkauft und die Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses erteilt (genehmigungsfreigestelltes BV gem. § 62 LBauO M-V).

Problematisch ist nun allerdings, dass außer der Errichtung eines Wohnhauses keine weitere bauliche Anlage, wie bspw. die Errichtung eines Carports oder einer Garage auf dem Grundstück zulässig ist, da sich die restliche Freifläche des Grundstückes auf der im B-Plan festgesetzten öffentlichen Grünfläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur- und Landschaft befindet. Eine Bebauung ist hier nicht möglich, da diese in welcher Form auch immer in die Grundzüge der Planung eingreifen würde.

Eine Bauvoranfrage zur Errichtung von 2 Carports wurde bereits abgelehnt.

 

Die neuen Grundstückseigentümer wenden sich nun an die Gemeinde mit der Bitte, die Änderung des B-Plans für ihr Grundstück vorzunehmen, damit die Bebaubarkeit für wenigstens 2 Carports zulässig wird. Die Grundstückseigentümer hätten sonst keine Möglichkeit ihre 2 PKW abzustellen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.09.2019 die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7/8 für das Wohngebiet auf der Fläche zwischen Broderstorf und Neu Broderstorf in Angriff zu nehmen. Die Kosten hierfür sollen voll von den Antragstellern getragen werden. Hierzu soll ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden.

 

Das Amt wird beauftragt einen Kostenvoranschlag von TÜV Nord zu erfragen sowie den städtebaulichn Vertrag zur Übernahme der Kosten vorzubereiten.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.09.2019 die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7/8 für das Wohngebiet auf der Fläche zwischen Broderstorf und Neu Broderstorf in Angriff zu nehmen. Die Kosten hierfür sollen anteilsmäßig zu______%  von den Antragstellern getragen werden. Hierzu soll ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden.

 

Das Amt wird beauftragt einen Kostenvoranschlag von TÜV Nord zu erfragen sowie den städtebaulichn Vertrag zur Übernahme der Kosten vorzubereiten.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

Beschlussvorschlag 3:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.09.2019 die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7/8 für das Wohngebiet auf der Fläche zwischen Broderstorf und Neu Broderstorf in Angriff zu nehmen. Die Kosten hierfür übernimmt die Gemeinde Broderstorf.

 

Das Amt wird beauftragt einen Kostenvoranschlag von TÜV Nord zu erfragen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Änderungs des B-Plans ist mit Kosten in Höhe von ca. 10.000,00 EUR zu rechnen.

Im TH 2 stehen im laufenden Jahr auf dem Produktkonto 51100.5625500 noch finanzielle Mittel in Höhe von 30.000,00 € zur Verfügung. Allerdings läuft zurzeit die Änderung des B-Plans Nr. 14 für das Gebiet an der Kösterbecker Straße. Hier beteiligt sich die Gemeinde mit 10.000,00 EUR an den Aufstellungskosten. Dementsprechend stünden für die 5. Änderung des B-Plans Nr. 7/8 im Jahr 2019 noch finanzielle Mittel in Höhe von 20.000,00 EUR zur Verfügung.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

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Anlagen

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