BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HAU/132/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeinde Broderstorf kann den in der Gemeinde Broderstorf ansässigen natürlichen und juristischen Personen (z.B. Vereine, kulturtreibende Gruppen, Sportlier, Künstler) nach Maßgabe der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Broderstorf Zuschüsse gewähren. Zuschüsse gemäß dieser Richtlinie werden im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

 

Der Antragsteller bittet um Gewährung einer finanziellen Zuwendung zur Durchführung eines Straßenfestes in der Alten Schulstraße in Pastow.

Das Straßenfest fand bereits am 13.07.2019 statt.

 

Laut Richtlinie zur Kultur und Sportförderung können Zuschüsse nur im laufenden Haushaltsjahr (bis zum 01.09), für das folgende Haushaltsjahr beantragt werden. In begründeten Ausnahmefällen ist ein Antrag auch einen Monat vor Beginn der Maßnahme zulässig. Da die Antragstellung außerhalb der Maßgaben der genannten Richtlinie fällt, wäre dieser Zuschuss, trotz vorhandener Geldmittel, als außerplanmäßige Aufwendung zu betrachten.

 

Des Weiteren wird durch die o. g. Richtlinie geregelt, welche materiellen Vorraussetzungen für eine Zuschussgewährung notwendig sind. Hier ist festzustellen, dass eine Unterstützung nur vorgesehen ist, wenn sie das Kultur- und Sportangebot im Gemeindegebiet bereichert. Zusätzlich müssen unterstützte Veranstaltungen und Projekte sich als öffentlich definieren. Laut Angaben des Antragstellers ist zu erwarten, dass es sich hierbei voraussichtlich um eine privat angelegte Veranstaltung handelt.

 

Anhand der durchgeführten Prüfung wird in Anbetracht der Aktenlage eine Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport schlägt der Gemeindevertretung vor, den Antrag auf Bezuschussung des Straßenfestes in Pastow abzulehnen.

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kultur und Sportförderung in der Gemeinde Broderstorf sind freiwillige Leistungen entsprechend der Haushaltsplanung im Rahmen der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit. Dementsprechend werden freiwillige Leistungen in dem jeweiligen Haushaltsplan unter den entsprechendem Produktkonto 28100 (Heimat- und sonstige Kulturpflege).5415900 (Zuschüsse und Zuweisungen für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich), Teilhaushalt 1, eingestellt und nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Bestimmungen ausgezahlt. Derzeit stehen unter dem aufgeführten Produktkonto noch 1.100,00 € zur Verfügung.

 

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

 

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Anlagen

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