BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/ORD/066/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssituation in der Ortsdurchfahrt Teschendorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- HBA/SG Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Ramona Fahl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Broderstorf
|
Entscheidung
|
|
|
04.09.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Am 25.03.2019 erhielt das Amt Carbäk ein Schreiben vom Bürgerbeauftragten des Landes M-V bezüglich der Verkehrssituation in der Ortsdurchfahrt Teschendorf.
Aufgrund einer Petition wurde bemängelt, dass der Gehweg mit der Straßenfläche auf einem Höhenniveau hergerichtet wurde und dass dies häufig dazu führe, dass Fahrzeuge den Gehweg als Fahrbahn mitbenutzen, besonders im Begegnungsverkehr. Dadurch komme es regelmäßig zu gefährlichen Situationen und die Sicherheit der Fußgänger auf dem Gehweg sei dadurch erheblich gefährdet.
Mit der Petition wurde die bauliche Abgrenzung des Gehweges gefordert, wobei die Wahrnehmung beim Fahren im Vordergrund steht und nicht die Massivität der Abgrenzung.
Ein Vorschlag in dem Schreiben war das partielle Anbringen von Gummistreifen direkt am Gehwegrand auf der Seite der Fahrbahn.
Dem Schreiben war eine Stellungnahme vom Landkreis beigefügt. Darin heißt es, dass der Gehweg lediglich auf einer Strecke von ca. 100 Metern auf drei Zentimeter abgesenkt ist.
Das Befahren des Gehweges konnte bei mehreren Ortseinsichten aber nicht festgestellt werden. Außerdem ist der Straßenverlauf der Fahrbahn durch den Granitbord und den Gossenlauf für den Verkehrsteilnehmer eindeutig erkennbar und auch die Fahrbahn ist für den gegenläufigen Verkehr ausreichend breit (siehe Anlage). Das örtlich zuständige Polizeirevier Sanitz hatte von dem Verkehrsverhalten bisher auch noch keine Kenntnis. Auch Indizien wie z.B. Unfälle mit Fußgängern wurden bis dato nicht gemeldet.
Trotzdem wurden in der Stellungnahme zwei bauliche Möglichkeiten vorgeschlagen. Zum einen der Einbau eines Hochbordes im Bereich der Pflasterstrecke verbunden mit der baulichen Angleichung des Gehweges und zum anderen das Setzen von Verkehrsgeländern oder Pollern auf dem Gehweg. Wobei dort ein Sicherheitsabstand von 0,5 Metern zur Fahrbahn eingehalten werden muss, was die verfügbare Breite des Gehweges einschränken würde. Außerdem müsste man möglicherweise zusätzlich mit Sicherheitseinschränkungen rechnen.
Auf Nachfrage teilte das Büro des Bürgerbeauftragten am 02.05.2019 mit, dass es sich bei den Gummistreifen um Leit-bzw. Anfahrschwellen handelt (siehe Anlage).
Daraufhin fand am 28.05.2019 ein Vor-Ort-Termin mit einem Mitarbeiter des Landkreises Rostock
(Sachgebietsleiter Straßenverkehr im Amt für Straßenbau und Verkehr) statt. Dabei wurde festgestellt, dass die Straße sogar für ein Fahrzeug und ein landwirtschaftliches Fahrzeug breit genug ist und diese im Begegnungsverkehr problemlos aneinander auf der Fahrbahn vorbeikommen. Generell war zudem wenig Verkehr, sowohl auf der Straße als auch auf dem Gehweg, während des Termins zu vernehmen.
Des Weiteren wurde festgestellt, dass trotz der Leitschwellen o.ä. ein Befahren des Gehweges noch möglich wäre und sogar zusätzlich eine Gefahrenquelle für auf dem Gehweg Fahrrad fahrende Kinder darstellen kann. Außerdem müsste auch durch die Leitschwellen ein Sicherheitsabstand von 0,5 Metern zur Fahrbahn eingehalten werden, sodass die Breite des Gehweges eingeschränkt wäre. Hinzu kommt, dass die Breite zusätzlich schon durch die Bepflanzung auf der anderen Seite des Gehweges die Breite des Gehweges verringert wird. Auch optisch würden die Leitschwellen nicht in die Umgebung passen und einem Hochbord sehr nahekommen.
Die genannten Vorschläge verstoßen jedoch gegen einen am 17.12.2015 geschlossenen gerichtlichen Vergleich für die Rechtsstreitigkeiten mit dem Aktenzeichen 2A 2212/14 und 7A 1636/14 zwischen der Gut Teschendorf Grundstücksverwaltung GbR und dem Landrat des Landkreises Rostock (siehe Anlage).Die Absenkung der Gehwegborde wurde vorgenommen, um dem denkmalgeschützten Charakter des Gutshofensembles Rechnung zu tragen, der durch ein Hochbord am Gehweg gestört wäre.
Es wurde aber noch der Vorschlag unterbreitet, dass bei der örtlich zuständigen Polizei angefragt werden könne, ob sie dort öfter kontrollieren kann. Allerdings hat die Polizei nach eigener Aussage vorrangig andere Hauptunfallschwerpunkte zu kontrollieren.
Hinweis:
Auf der letzten Sitzung des OU- Ausschusses sollte geprüft werden, inwieweit die Möglichkeit zum Setzen von 2 Pollern besteht. Hierzu hat sich der Landkreis Rostock bereits in seiner Stellungnahme geäußert.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.09.2019 keine baulichen Veränderungen am Gehweg in der Ortsdurchfahrt Teschendorf vorzunehmen, da die bauliche Ausführung das Ergebnis eines Vergleiches ist und jegliche Veränderungen am Gehweg diesem am 17.12.2015 geschlossenen Vergleich, Aktenzeichen: 2A 2212/14 zwischen dem Gut Teschendorf Grundstücksverwaltung GbR, Am Storchennest 8, 18184 Teschendorf als Kläger und dem Landrat des Landkreises Rostock, Am Wall 3-5, 18273 Güstrow als Beklagte zuwiderlaufen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
394,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
