BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/115/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeinde Dummerstorf hat mit dem Bebauungsplan Nr.19 „Gewerbe- und Logistikzentrum Ostsee“ den ersten Abschnitt des „Industrie- und Gewerbeparks Autobahnkreuz Rostock (Dummerstorf)“ beplant.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dummerstorf hat nun am 14.05.2019 für den zweiten Abschnitt den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 25 „Gewerbe- und Logistikzentrum Ostsee 2.0“ gefasst.

Dieser soll neben ca. 24 ha großen Gewerbeflächen (gem. § 8 BauNVO) auch die geplante Ortsumfahrung von Dummerstorf und die Anbindung an die L 191 westlich der Ortslage beinhalten (incl. Verkehrs- und Grünflächen, ca. 27 ha). Mit der Realisierung der Ortsentlastungsstraße wird ein wichtiges Planungsziel der Gemeinde für den Großgewerbestandort umgesetzt. Dieses besteht in der Entlastung der Ortslage Dummerstorf vom Durchgangs- und insbesondere vom LKW- Verkehr.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02. Oktober 2019, dem Vorentwurf der Satzung der Gemeinde Dummerstorf über den Bebauungsplan Nr. 25 „Gewerbe- und Logistikzentrum Ostsee 2.0“ im Rahmen der Beteiligung benachbarter Gemeinden gem. § 4 BauGB ohne Hinweise oder Anregungen zuzustimmen.

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

 

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Anlagen

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