BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/120/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hatte in ihrer Sitzung am 06.03.2019 den Straßenausbau der Ortsverbindungsstraße Öftenhäven Steinfeld beschlossen.

Mit den Leistungsphasen 1 & 2 wurde das Ingenieurbüro VEAPlan beauftragt. Die Entwurfsplanung liegt nun zur weiteren Entscheidung vor.

 

Das IB VEAPlan war zur Variantenuntersuchung beauftragt.

 

Variante 1 sieht den Ausbau in vorhandener Breite 3,50 m vor mit dem Bau entsprechender Ausweichtaschen (insgesamt 6 Stück mit tatsächliche Nutzungsbreite 5,50 m). Weiter vorgesehen ist die Aufweitung des Kreuzungsbereiches Öftenhäven-Kussewitz-Steinfeld sowie die Aufweitung des ersten Kurvenbereichs auf 5,50 m, da die Sicht im derzeitigen Zustand stark eingeschränkt ist.

r die Herstellung der Ausweichtaschen müssten ggf. Grundstücksflächen von den anliegenden Privatgrundstücken angekauft werden.

 

Variante 2 sieht den Ausbau der Straße mit Fahrbahnbreite 5,50 m vor. Auch hier müsste eine Aufweitung des Kreuzungsbereichs Öftenhäven-Kussewitz-Steinfeld erfolgen. Die Aufweitung des gesamten Straßenabschnitts setzt auch hier ggf. den Ankauf verschiedener Teilflächen der angrenzenden Privatgrundstücke voraus. Die Aufweitung der gesamten Straße ist so geplant, das möglichst wenig Bäume gefällt werden müssen, sodass sich der notwendige Ausgleich hier in Grenzen hält.

 

Problematisch bei beiden Varianten ist die notwendige Aufweitung des ersten Kurvenbereichs gleich hinter der Kreuzung Öftenhäven-Kussewitz-Steinfeld. Die Straße verläuft (auch aktuell) bereits nicht in der entsprechende Trasse, sondern über Privatgrundstücke. Hier ist in beiden Varianten auf jeden Fall ein Grundstücksankauf notwendig.

 

Bei der Entscheidungsfindung sollte berücksichtigt werden, dass im parallelen Vorhaben Straßenausbau Öftenhäven Kussewitz (Gemarkungsgrenze) von vornherein der Straßenausbau mit Straßenverbreiterung (5,50 m) favorisiert wurde. Ggf. wäre ein Ausbau vorliegend in 5,50 m Breite hier ebenfalls ratsam.

 

Hinweis:

Hinsichtlich der Aufweitung des Kreuzungsbereichs Öftenhäven-Kussewitz-Steinfeld wird darauf hingewiesen, dass diese auch vorgesehen ist für den vorgesehenen Straßenausbau Öftenhäven Kussewitz (bis zur Gemarkungsgrenze). Auch hier liegt die Entwurfsplanung zur weiteren Entscheidung vor.

 

Zu beachten ist, dass mit dem hiesigen Landwirt für den Kreuzungsausbau Öftenhäven-Kussewitz-Steinfeld ein notariell beurkundeter Erschließungsvertrag vorliegt. Der Kreuzungsausbau ist Auflage im Genehmigungsbescheid zur Errichtung einer Biogasanlage. Gem. § 12 des Erschließungsvertrages steht dieser unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Vergleich im Mediationsverfahren zur Errichtung einer Hähnchenmastanlage zustande kommt und sowohl das Rechtsbehelfsverfahren als auch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich beendet ist.

Das Verfahren wurde durch Vergleichsbeschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 07.12.2018 (beglaubigt 02.05.2019) beendet, sodass der Erschließungsvertrag nunmehr realisiert werden kann.

 

Der Kreuzungsausbau sollte parallel oder im Vorfeld zu den beiden Vorhaben Straßenausbau (Richtung Kussewitz und Richtung Steinfeld) erfolgen. Gut wäre es sicherlich, wenn der Landwirt einen ensprechenden Ingenieurvertrag mit einem der beiden Planer für die Vorhaben abschließt, um möglichst günstige Schnittstellen zu gewährleisten. Eine andere Alternative wäre, dass die Gemeinde im Zuge des Straßenausbaus auch den Kreuzungsausbau übernimmt und die entsprechenden anteiligen Kosten vom hiesigen Landwirt erstattet bekommt. Hierzu sollte dann eine vertragliche Regelung getroffen werden.

 

Weiteres Vorgehen:

r das Vorhaben wurde beim Landkreis Rostock (Amt für Kreisentwicklung) ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie für dierderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) gestellt. Mit einer entsprechenden Rückmeldung, ob das Vorhaben zur Förderung für das kommende Haushaltsjahr ausgewählt wurde ist frühestens im November, eher im Dezember dieses Jahres zu rechnen.

 

Die Gemeinde sollte sich jedoch positionieren, ob das Vorhaben ggf. auch ohne Fördermittel realisiert werden soll.

Die weiteren Planungsleistungen (LPH 3-9) müssen ausgschrieben werden. Der geschätzte Auftragswert liegt bei beiden Ausbauvarianten unterhalb der EU-Schwellenwerte (für Liefer- und Dienstleistungsaufträge für sonstige öffentliche Auftraggeber = 221.000,00 EUR), sodass die Leistungen im Verhandlungsverfahren (Verhandlungsvergabe gem. § 12 UVgO) vergeben werden können. Die vergaberechtlichen Vorschriften sind hier beachtlich, da die weiteren Planungsleistungen mit zur Förderung beantragt wurden. 

 

NACHTRAG BAUAUSSCHUSS 21.10.2019:

Der Bauausschuss der Gemeinde Broderstorf hat zur Beschlussvorlage in seiner Sitzung am 21.10.2019 beraten und favorisiert die Ausbauvariante 1.

Zudem wurde der Vorschlag unterbreitet, den Ausbau des Kreuzungsbereiches Öftenhäven-Kussewitz-Steinfeld (ist durch Herrn Kühl zu realisieren und zu finanzieren) mit in die Planungs- und Ausbauphase einzugliedern, um das Vorhaben nicht zu stückeln. Über einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Landwirt, Herrn Kühl, sollten dazu die entsprechenden Regelungen getroffen werden. Herr Kühl würde dazu seine Planungsunterlagen zur Verfügung stellen, wenn sich die Gemeinde mit dieser Verfahrensweise einverstanden erklärt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 06.11.2019 die Realisierung des Vorhabens Straßenausbau Ortsverbindungsstraße Öftenhäven – Steinfeld, ggf. auch ohne Fördermittel, mit der Ausbauvariante 1 .

 

Nach Rechtskraft des Haushalts 2020/2021 sollen die weiteren Planungsleistungen (LPH 3-9) ausgeschrieben werden und der Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt werden.

 

Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden ermächtigt den Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

 

Zudem soll ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde und dem hiesigen Landwirt (Herrn Kühl) geschlossen werden, um den Kreuzungsausbau Öftenhäven-Kussewitz-Steinfeld im Zuge des Straßenausbaus in Zusammenarbeit zu realisieren. Grundlage ist der notariell beurkundete Erschließungsvertrag vom 15.06.2018 (UR-Nr. 1276/2018).

 

Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden ermächtigt den städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Straßenausbau Ortsverbindungsstraße Öftenhäven – Steinfeld

 

Kostenschätzung (siehe Anlage)

 

 

Variante 1

Variante 2

Baukosten gesamt (brutto)

631.414,00 EUR

802.333,70 EUR

Planungsleistungen

(anrechenbar mit ca. 20 % der Baukosten)

126.282,80 EUR

160.466,74 EUR

Eingriff/Ausgleichskosten

50.000,00 EUR

50.000,00 EUR

 

 

 

Gesamtkosten

807.696,80 EUR

1.012.800,44 EUR

 

Das Vorhaben wurde für den kommenden Doppelhaushalt 2020/2021 im TH 2 auf dem Produktkonto 54100.0482400.7853200 mit einem Gesamtwert in Höhe von 1.050.000,00 EUR eingeplant.

 

Für den Straßenausbau wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) mit aufgerundeten Beträgen gestellt.

Förderantragssumme = 1.061.480,00 EUR

Die Höhe der Zuwendung beträgt, soweit das jeweilige Vorhaben der Umsetzung eines ILEK dient, 75 %, sonst 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Somit ist ggf. im TH 2 auf dem Produktkonto 54100.23142000.6814200 mit Investitionszuwendungen vom Land zu rechnen.

 

Hinweis:

Die Maßnahme kann erst nach Rechtskraft des Haushalts 2020/2021 der Gemeinde Broderstorf in Angriff genommen werden.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Ggf. Ankauf von Teilflächen nötig

Gemarkung Öftenhäven, Flur 1, Flurstücke 44/2,42, 41, 40 und/oder

Gemarkung Öftenhäven, Flur 1, Flurstücke 34, 25, 36/2

 

 

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Anlagen

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