BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/159/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

In der Sitzung des Bauhofausschusses vom 27.08.2019 wurde die Möglichkeit besprochen, dass die Gemeinde Thulendorf dem Bauhof (z.Zt. getragen durch die Gemeinden Brodertorf und Roggentin finanziert über eine zu zahlende Umlage beider Gemeinden) beitritt.

Mit Beschluss 46/06/2015 vom 21.10.2015 erfolgte seitens der Gemeinde Thulendorf bereits die Übertragung der Selbstverwaltungsaufgabe „Unterhaltung des kommunalen Vermögens“ gemäß §127Abs.4 KV M-V auf das Amt Carbäk ab 01.01.2016.

Die Übertragung erfolgte seinerzeit ohne eine direkte Eingliederung in den bestehenden Bauhof (Broderstorf und Roggentin) und wurde im Amtshausshalt unter dem separaten Produkt 11433 (Übertragung kommunales Vermögen) ab dem Jahr 2016 eingeordnet.

Die Finanzierung des Produktes 11433 (Übertragung kommunales Vermögen) erfolgt seitdem über eine Umlage, die die Gemeinde Thulendorf an das Amt zahlt.

In der Überlegung einer interkommunalen Zusammenarbeit und einer breiteren Verteilung der Aufwendungen, ist vorgesehen, eine direkte Eingliederung des Produktes 11433 (Aufgabenübertragung des kommunalen Vermögens) der Gemeinde Thulendorf in das Produkt 11403 (Bauhof) des Bauhofs umzusetzen.

Es wurden dazu verschiedene Sachverhalte (nicht vollständig) betrachtet, ob die Eingliederung des Produktes 11433 im Bauhof für die Gemeinde Thulendorf in Frage kommt.

Es wurden verschiedene Kriterien herangezogen und jeweils prozentual ins Verhältnis der geplanten drei Gemeinden gesetzt:

(siehe ANLAGEN)

  • Finanzieller Aufwand Plan 2020 und 2021
  • Gemeindestraßen (zu bearbeitende Grünflächen und sonstiges Begleitgrün)
  • Anzahl der Bushaltstellen
  • Bekanntmachungstafeln
  • Containerplätze
  • Spielplätze
  • Straßeneinläufe und Einwohner.
  •  

 

Es geht um den Vorschlag, das bisherige separate Produkt 11433 (Aufgabenübertragung des kommunalen Vermögens), was den Gemeindearbeiter der Gemeinde Thulendorf betrifft, in das Produkt des Bauhofes 11403 mit einzuordnen.

Das Ziel ist, den jetzigen Bauhof (11403), der bisher durch die Gemeinden Broderstorf und Roggentin getragen wird, um die Gemeinde Thulendorf zu erweitern, so dass das Produkt 11403 dann durch drei Gemeinden getragen wird Broderstorf; Roggentin und Thulendorf.

 

In Betrachtung des finanziellen Umfangs wurden jeweils der Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt einzeln dargestellt.

 

Die Bauhofausschussmitglieder einigten sich durch eine politische Entscheidung darauf, die Gemeinde Thulendorf bzgl. des Produktes 11433 in den Bauhof des Produktes 11403 mit einzuordnen.

 

Die ermittelten Prozentsätze (Broderstorf 51,55%; Roggentin 39,37%; Thulendorf 9,08%) sind nur auf den Ergebnishaushalt (EHH) anzuwenden.

 

An den Investitionen, die im Finanzhaushalt (FHH) eingeordnet sind, wird sich die Gemeinde Thulendorf nicht beteiligen. Hier bleiben die bisherigen Prozentsätze bestehen (Broderstorf 56,70%; Roggenin 43,3%; Thulendorf 0,00%). Die Investitionen bleiben im Eigentum der Gemeinden Broderstorf und Roggentin.

 

Der Bauhofausschuss hatte zur Thematik in seiner Sitzung am 29.10.2019 folgenden Beschluss gefaßt:

 

 

 

Der Bauhofausschuss beschliesst in seiner Sitzung am 29.10.2019 die Eingliederung des Produktes 11433 (Aufgabenübertragung des kommunalen Vermögens) in das Produkt 11403 (Bauhof) mit dem Kriterium der prozentualen Umlageaufteilung

im Ergebnishaushalt (EHH) in Höhe von:

Anteil Broderstorf51,55%

Anteil Roggentin39,37%.

Anteil Thulendorf 9,08%,

im Finanzhaushalt (FHH) ((im Rahmen d.Investitions-(betrifft die Konten 68* u.78*) und Finanzierungstätigkeit (betrifft die Konten 69* u.79*)) in Höhe von:

Anteil Broderstorf56,70%

Anteil Roggentin43,30%.

Anteil Thulendorf 0,00%,

vorbehaltlich der gleichlautenden Beschlüsse durch die Gemeinden Broderstorf, Roggentin und Thulendorf.

Die beschlossenen Abweichungen zwischen Finanz- und Ergebnishaushalt sind durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen den drei Gemeinden zu regeln. Gleiches gilt für die Aufgabenübertragung des Bauhofes auf das Amt durch die drei Gemeinden. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Alle drei Gemeinden müssen dazu einen gleichlautenden Beschluss fassen, dass eine Eingliederung des Produktes 11433 (Aufgabenübertragung kommunales Vermögen) in das Produkt 11403 (Bauhof) des Amtshaushaltes erfolgt und die Berechnung der Umlage auf Basis der finanziellen Aufwendungen in Höhe der genannten Prozentsätze erfolgt.

Eine Entscheidung seitens der Gemeinde ist jeweils zum Ergebnishaushalt und zum Finanzhaushalt zu treffen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschliesst in ihrer Sitzung am 04.12.2019 die Eingliederung des Produktes 11433 (Aufgabenübertragung des kommunalen Vermögens) in das Produkt 11403 (Bauhof) mit dem Kriterium der prozentualen Umlageaufteilung

 

im Ergebnishaushalt (EHH) in Höhe von:

Anteil Broderstorf51,55%

Anteil Roggentin39,37%.

Anteil Thulendorf 9,08%,

 

im Finanzhaushalt (FHH) ((im Rahmen d.Investitions-(betrifft die Konten 68* u.78*) und Finanzierungstätigkeit – (betrifft die Konten 69* u.79*)) in Höhe von:

Anteil Broderstorf56,70%

Anteil Roggentin43,30%.

Anteil Thulendorf 0,00%,

 

vorbehaltlich der gleichlautenden Beschlüsse durch die Gemeinden Roggentin und Thulendorf.

 

Die beschlossenen Abweichungen zwischen Finanz- und Ergebnishaushalt sind durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Broderstorf mit den Gemeinden Roggentin und Thulendorf zu regeln.

Gleiches gilt für die Aufgabenübertragung des Bauhofes (ab 2020 durch Umlagefinanzierung durch die Gemeinden Broderstorf, Roggentin und Thulendorf getragen) auf das Amt durch die drei Gemeinden. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der im vorläufigen HH-Plan der Gemeinde Broderstorf ermittelte Umlageanteil 2020/2021 ist mit den  gesamten geplanten Mittel des Produktes 11433 (Übertragung des kommunalen Vermögens) ab dem Jahr 2020 in das Produkt 11403 (Bauhof) gemäß der festgelegten Prozentsätze lt. Sachverhalt einzuordnen.

Die Umlage (aus EHH und FHH), die die Gemeinden Broderstorf, Roggentin und Thulendorf – hier die Gemeinde Broderstorf - an das Amt zu zahlen haben / hat, müssen/ muss in den jeweiligen Haushaltsplänen der drei Gemeinden – hier im HH-Plan der Gemeinde Broderstorf - eingestellt werden.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

 

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Anlagen

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