BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/174/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
7. Änderung B- Plan Nr. 3, Gemeinde Roggentin
Vertragsauflösung durch TÜV Nord – Weitere Verfahrensweise
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Burmeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Roggentin
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09.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin hat in ihrer Sitzung am 16.07.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 gefasst. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses ist bisher noch nicht erfolgt.
Der weitere Verfahrensablauf stellt sich wie folgt dar:
- Die Inhalte der Erschließungsplanung von iplan nord GmbH (Herr Meyer) sind in den Bebauungsplan zu übernehmen. Änderungen (öffentl. Grünflächen) müssen berücksichtigt werden.
- Inhalt der 7. Änderung ist auch eine Erweiterung des Gewerbegebietes 1 um ca. 13 m zulasten der naturbelassenen Grünfläche, die auch als Ausgleichsfläche fungiert. Somit müssen ein Artenschutzfachbeitrag und eine Bilanzierung für den fortfallenden Ausgleich eingeholt werden. Neue Ausgleichsmaßnahmen müssen gefunden werden bzw. Punkte in einem Ökokonto gesichert werden.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist durchzuführen, dies muss zuvor ortsüblich bekannt gemacht werden.
- Daran schließt sich die Beschlussfassung für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss durch die Gemeindevertretung an. Es folgen die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung, die Auslegung selbst und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
- Da sich die Planung der Fa. Richter zu Erweiterung des GE 1 unterhalb einer 110 kV - Freileitung und im Nahbereich einer 220 kv - Freileitung befinden, sollte eine Vorabstimmung mit dem Leitungsbetreiber erfolgen.
- In Abhängigkeit vom Ergebnis der Öffentlichkeits- Behördenbeteiligung kann dann der Abwägungs- und Satzungsbeschluss erfolgen. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erlangt dann die 7. Änderung des B-Plan Nr. 3 die Rechtskraft.
Mit Schreiben vom 25.11.2019 erhielt die Gemeinde Roggentin, von TÜV Nord die Bitte, den mit Ihnen bestehenden Vertrag über die 7. Änderung des B-Plans 3 aufzulösen (siehe Anlage).
Für die weitere Bearbeitung wurde Herr Winter vom Planungsbüro ign aus Waren empfohlen.
Ein Vertragsangebot vom Planungsbüro ign aus Waren wird bis zur Sitzung nachgereicht.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 09. Dezember 2019 den Vertrag über die 7. Änderung des B-Plans Nr. 3 der Gemeinde Roggentin mit TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co.KG aufzulösen.
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 09. Dezember 2019 für die weitere Bearbeitung der 7. Änderung des B-Plans Nr. 3 der Gemeinde Roggentin das
Planungsbüro:
ign Waren GbR
Lloydstraße 3
17192 Waren (Müritz) zu beauftragen.
Der Bürgermeister und der 1.stellv. Bürgermeister werden ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die bisher geleisteten Stunden zur Erstellung der 7. Änderung des B-Plans Nr. 3 der Gemeinde Roggentin werden Kosten in Höhe von 4.410,25 € fällig. Im TH 2 stehen auf dem Produktkonto 51100.5625500 (Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen) noch Mittel in Höhe von 43.030,79 € zur Verfügung.
Finanzielle Mittel zur weiteren Bearbeitung der 7. Änderung des B-Plans Nr. 3 der Gemeinde Roggentin wurden auf dem Produktkonto 51100.5625500 im Teilhaushalt 2 für das HHJ 2020/2021 eingeplant.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Keine
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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270,4 kB
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