BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/185/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Der Antragsteller beantragt den Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück in der

 

Gemarkung: BroderstorfFlur: 1Flurstück: 4/19, 4/21

 

Antragseingang im Amt: 06.12.2019Fristablauf nach BauGB: 06.02.2020

 

Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Broderstorf. Die baurechtliche Beurteilungsgrundlage bildet somit § 34 BauGB. Demnach sind Bauvorhaben zulässig, wenn sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut wird, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Rein planungsrechtlich stehen Bedenken nicht entgegen. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB kann erteilt werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Broderstorf empfiehlt der Bürgermeisterin in seiner Sitzung am 20.01.2020 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Bauantrag Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten des Antragstellers auf dem Grundstück in der Gemarkung Broderstorf, Flur 1, Flurstück 4/19, 4/21 zu erteilen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

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Anlagen

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