BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/191/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Antragsteller beantragen die Umnutzung einer Ausstellungshalle/ Lagerhalle mit Büros und Nebenräumen zur Erweiterung des Zustellstützpunktes der Deutschen Post AG und Rückbau eines Hallenteils für die Schaffung zusätzlicher Stellplätze auf dem Grundstück in der

 

Gemarkung: RoggentinFlur: 1Flurstücke: 93/4

 

Antragseingang im Amt: 18.12.2019Fristablauf nach BauGB: 22.01.2020

 

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3 der Gemeinde Roggentin für das Gewerbe- und Industriegebiet Bornkoppelweg. Die baurechtliche Beurteilungsgrundlage bildet somit § 30 BauGB. Demnach sind Bauvorhaben zulässig, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprechen und die Erschließung gesichert ist.

 

Rein planungsrechtlich stehen Bedenken nicht entgegen. Die Umnutzung verstößt nicht gegen die Festsetzungen im B-Plan.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Roggentin empfiehlt dem Bürgermeister in seiner Sitzung am 20.01.2020 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag der Antragsteller auf Umnutzung einer Ausstellungshalle/ Lagerhalle mit Büros und Nebenräumen zur Erweiterung des Zustellstützpunktes der Deutschen Post AG und Rückbau eines Hallenteils für die Schaffung zusätzlicher Stellplätzen auf dem Grundstück in der Gemarkung Roggentin, Flur 1, Flurstück 93/4 zu erteilen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...