BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/Käm/379/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung 1:

 

Gemäß § 45, 47 KV M-V wurde in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen die Haushaltssatzung 2020/2021 und der dazugehörige Haushaltsplan 2020/2021 der Gemeinde Poppendorf erarbeitet und am 10.02.2020 beschlossen.

Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises hat die Amtsverwaltung darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung 2020/2021 Zeile 1 nicht korrekt ausgewiesen wird. Die Grundlage bildet der Erlass des Ministeriums für Inneres und Europa M-V. Hier ist im Ergebnishaushalt die erste Zeile mit dem Betrag der Zeile 10 aus dem Muster 6 abzubilden und nicht die Zeile 10 plus Zeile 22 vom Muster 6.

 

Es wurde somit für den Ergebnishaushalt 2020 in der Haushaltssatzung der falsche Betrag ausgewiesen.

 

In der Gemeindevertretersitzung vom 10.02.2020 beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 GV/05/03/20 ist aufzuheben. 

 

Aufgrund des oben genannten Sachverhaltes ist eine neue Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 aufzustellen und zu beschließen.

 

 

ALT

1. im Ergebnishaushalt auf

 

 

 

einen Gesamtbetrag der Erträge von

2.347.600  EUR

2.387.600  EUR

 

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

1.637.800  EUR

1.454.600  EUR

 

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

709.800 EUR

933.000  EUR

 

 

 

 

 

NEU

1. im Ergebnishaushalt auf

 

 

 

einen Gesamtbetrag der Erträge von

1.764.700  EUR

2.387.600  EUR

 

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

1.637.800  EUR

1.454.600  EUR

 

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

709.800 EUR

933.000  EUR

 

 

 

 

 

 

Eine Veränderung hinsichtlich der der Haushaltssatzung zugrundeliegenden Planzahlen liegt nicht vor. Es handelt sich um einen inhaltlichen Fehler, der sich nur auf die Haushaltssatzung bezieht.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

siehe Sachverhalt

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt/Problemstellung 2:

Gemäß § 47 KV M-V wurde in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen die Haushaltssatzung 2020/2021 und der dazugehörige Haushaltsplan 2020/2021 der Gemeinde Poppendorf erarbeitet.

Der Ergebnishaushalt weist nach Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage gemäß § 18 Abs. 5 GemHVO-Doppik i. H. v. 582.900 EUR im Planjahr 2020 ein Jahresergebnis in Höhe von 709.800 aus. Durch einen negativen Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr in Höhe von -709.750 ergibt sich ein endgültiges Ergebnis in Höhe von 50, welches auf das Haushaltsfolgejahr übertragen wird.

Der Ergebnishaushalt weist im Planjahr 2021 ein Jahresergebnis in Höhe von 933.000 aus. Durch einen positiven Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr in Höhe von 50 ergibt sich ein endgültiges Ergebnis in Höhe von 933.050, welches auf das Haushaltsfolgejahr übertragen wird.

Der Ergebnishaushalt ist in der Planung gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1GemHVO-Doppik ausgeglichen.

Der Finanzhaushalt weist im Planjahr 2020 insgesamt eine Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 684.500, im Planjahr 2021 insgesamt eine Zunahme der liquiden Mittel in Höhe von 467.500 aus.

Der Finanzhaushalt ist in der Planung 2020 gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik ausgeglichen, wenn die Summe des jahresbezogenen Saldos der laufenden Ein-und Auszahlungen -684.500 € und des Saldos der laufenden Ein-und Auszahlungen des Haushaltsvorjahres 3.809.937 nicht negativ sind. Die Summe beträgt 3.125.437 €.

Der Finanzhaushalt ist in der Planung 2021 gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik ausgeglichen, wenn die Summe des jahresbezogenen Saldos der laufenden Ein-und Auszahlungen 467.500 € und des Saldos der laufenden Ein-und Auszahlungen des Haushaltsvorjahres 3.125.437 nicht negativ sind. Die Summe beträgt 3.592.937 €.

Der Ergebnis- und Finanzhaushalt der Gemeinde sind ausgeglichen und enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

 

Finanzielle Auswirkungen:

siehe Sachverhalt

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.03.2020 die beschlossene Haushaltssatzung 2020/2021 mit der Beschlussnummer GV/05/03/20 vom 10.02.2020 aufzuheben.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Abstimmungsergebnis 1:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.03.2020 die laut Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den dazugehörenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020/2021.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis 2:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...