BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/Käm/379/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2020 / 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- HuF/SG Haushalt
- Bearbeiter:
- Simone Michalkowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Finanzausschuss Poppendorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Finanzausschuss Poppendorf
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Vorberatung
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19.11.2019
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21.01.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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Entscheidung
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10.02.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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Entscheidung
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02.03.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung 1:
Gemäß § 45, 47 KV M-V wurde in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen die Haushaltssatzung 2020/2021 und der dazugehörige Haushaltsplan 2020/2021 der Gemeinde Poppendorf erarbeitet und am 10.02.2020 beschlossen.
Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises hat die Amtsverwaltung darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung 2020/2021 Zeile 1 nicht korrekt ausgewiesen wird. Die Grundlage bildet der Erlass des Ministeriums für Inneres und Europa M-V. Hier ist im Ergebnishaushalt die erste Zeile mit dem Betrag der Zeile 10 aus dem Muster 6 abzubilden und nicht die Zeile 10 plus Zeile 22 vom Muster 6.
Es wurde somit für den Ergebnishaushalt 2020 in der Haushaltssatzung der falsche Betrag ausgewiesen.
In der Gemeindevertretersitzung vom 10.02.2020 beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 GV/05/03/20 ist aufzuheben.
Aufgrund des oben genannten Sachverhaltes ist eine neue Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 aufzustellen und zu beschließen.
ALT
1. im Ergebnishaushalt auf |
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 2.347.600 EUR | 2.387.600 EUR |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.637.800 EUR | 1.454.600 EUR |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 709.800 EUR | 933.000 EUR |
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NEU
1. im Ergebnishaushalt auf |
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.764.700 EUR | 2.387.600 EUR |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.637.800 EUR | 1.454.600 EUR |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 709.800 EUR | 933.000 EUR |
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Eine Veränderung hinsichtlich der der Haushaltssatzung zugrundeliegenden Planzahlen liegt nicht vor. Es handelt sich um einen inhaltlichen Fehler, der sich nur auf die Haushaltssatzung bezieht.
Finanzielle Auswirkungen:
siehe Sachverhalt
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
keine
Sachverhalt/Problemstellung 2:
Gemäß § 47 KV M-V wurde in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen die Haushaltssatzung 2020/2021 und der dazugehörige Haushaltsplan 2020/2021 der Gemeinde Poppendorf erarbeitet.
Der Ergebnishaushalt weist nach Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage gemäß § 18 Abs. 5 GemHVO-Doppik i. H. v. 582.900 EUR im Planjahr 2020 ein Jahresergebnis in Höhe von 709.800 € aus. Durch einen negativen Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr in Höhe von -709.750 € ergibt sich ein endgültiges Ergebnis in Höhe von 50 €, welches auf das Haushaltsfolgejahr übertragen wird.
Der Ergebnishaushalt weist im Planjahr 2021 ein Jahresergebnis in Höhe von 933.000 € aus. Durch einen positiven Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr in Höhe von 50 € ergibt sich ein endgültiges Ergebnis in Höhe von 933.050 €, welches auf das Haushaltsfolgejahr übertragen wird.
Der Ergebnishaushalt ist in der Planung gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1GemHVO-Doppik ausgeglichen.
Der Finanzhaushalt weist im Planjahr 2020 insgesamt eine Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 684.500 €, im Planjahr 2021 insgesamt eine Zunahme der liquiden Mittel in Höhe von 467.500 € aus.
Der Finanzhaushalt ist in der Planung 2020 gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik ausgeglichen, wenn die Summe des jahresbezogenen Saldos der laufenden Ein-und Auszahlungen -684.500 € und des Saldos der laufenden Ein-und Auszahlungen des Haushaltsvorjahres 3.809.937 € nicht negativ sind. Die Summe beträgt 3.125.437 €.
Der Finanzhaushalt ist in der Planung 2021 gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik ausgeglichen, wenn die Summe des jahresbezogenen Saldos der laufenden Ein-und Auszahlungen 467.500 € und des Saldos der laufenden Ein-und Auszahlungen des Haushaltsvorjahres 3.125.437 € nicht negativ sind. Die Summe beträgt 3.592.937 €.
Der Ergebnis- und Finanzhaushalt der Gemeinde sind ausgeglichen und enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Finanzielle Auswirkungen:
siehe Sachverhalt
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
keine
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.03.2020 die beschlossene Haushaltssatzung 2020/2021 mit der Beschlussnummer GV/05/03/20 vom 10.02.2020 aufzuheben.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis 1:
__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.03.2020 die laut Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den dazugehörenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020/2021.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis 2:
__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,3 MB
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