BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA) - BV/HBA/279/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Der Bauhofausschuss beschloss in seiner Sitzung am 27.08.2019 die Ausschreibung der Stelle des Gemeindearbeiters Thulendorf zu den bisherigen Bedingungen (grundsätzlich 20h/ Woche, zzgl.
drei Monate 40h/ Woche).

Nach Abstimmung mit dem Bürgermeister der Gemeinde Thulendorf und dem zuständigen Fachamt wurde die Ausschreibung am 07.10.2019 mit Frist zum 18.10.2019 veröffentlicht.

 

Es wurden drei Bewerbungen eingereicht.


Der Bauhofausschuss beschloss in seiner Sitzung am 29.10.2019, die Amtsvorsteherin und den Bürgermeister der Gemeinde Thulendorf zur Personalauswahl der Stelle „Gemeindearbeiter Thulendorf“ unter Beteiligung des Leiters BEL und des Bauhofleiters zu ermächtigen. 

 

Die Prüfung der Unterlagen hat ergeben, dass keiner der drei Bewerber das Anforderungsprofil an die Stelle erfüllt.

 

Zur Erhöhung der Attraktivität der Stelle wurde daher vorgeschlagen, die Arbeitszeit ganzjährig auf 40h/ Woche zu belassen.

 

Die Stellenausschreibung erfolgt durch Aushang in den Bekanntmachungstafeln der Gemeinden, auf der Homepage des Amtes sowie in der Jobbörse der Arbeitsagentur mit einer Bewerbungsfrist von drei Wochen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauhofausschuss beschließt in seiner Sitzung am 30.01.2020 die Ausschreibung der Stelle des Gemeindearbeiters in Thulendorf als unbefristete Vollzeitstelle gemäß dem beiliegenden Entwurf (Anlage).

 

Die Amtsvorsteherin und der Bürgermeister der Gemeinde Thulendorf werden zur Personalauswahl ermächtigt. An der Personalauswahl nehmen der Leiter BEL sowie der Bauhofleiter teil.

 

Weiterhin wird die Amtsvorsteherin und deren 1. Stellvertreter zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages ermächtigt. 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Stellenplan war die Stelle 34a aufgrund der temporären Erhöhung in den Sommermonaten als Vollzeitstelle enthalten. Die bisherige Bewertung E4 sollte unter Berücksichtigung der möglichen Qualifkation der Neubesetzung auf E5 geändert werden.

 

(Info: E3=ohne entsprechende Ausbildung, aber eingehende fachliche Einarbeitung erforderlich, E4=Ausbildung <3 Jahre, wenn in diesem oder einem artverwandten Beruf beschäftigt wird, E5= Ausbildung >3 Jahre, wenn in diesem oder einem artverwandten Beruf beschäftigt wird)

 

Die Personalkosten i.H.v. 42.000 EUR (bei E5/ Stufe 2) sind auf den entsprechenden Konten (Entgelt, SV-Beiträge) unter dem Produkt 11403 im Haushalt 2020/2021 im TH 2 enthalten.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

-

 

 

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Anlagen

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