BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/206/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Bauantrag Sanierung/ Erweiterung eines Zweifamilienhauses mit Garage und neubau eines Doppelcarport
Az.: 00160-20-117
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Marie Farclas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung Broderstorf
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17.02.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Antragstellerin beantragt die Sanierung/ Erweiterung eines Zweifamilienhauses mit Garage und Neubau eines Doppelcarports auf dem Grundstück in der
Gemarkung: PastowFlur: 1Flurstück: 42/8
Antragseingang im Amt: 22.01.2020Fristablauf nach BauGB: 22.03.2020
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung der Gemeinde Broderstorf für den bebauten Bereich „Neu Pastow“. Die baurechtliche Beurteilungsgrundlage bildet demnach § 35 Abs. 2 BauGB (sonstige Vorhaben im Außenbereich). Demnach sind Vorhaben, auch zur Wohnnutzung, im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Die Außenbereichssatzung legt in § 2 der textlichen Festsetzungen klar fest, das Vorhaben nicht entgegengehalten werden kann, dass sie
- einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder
- die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.
Die übrigen Bestimmungen des § 35 Abs. 3 BauGB bleiben unberührt.
Die Außenbereichssatzung legt unter § 3 Nr. 1 der textlichen Festsetzungen weiter fest, dass Vorhaben i. S. d. § 2 Satz 1 solche Vorhaben sind, die Wohnzwecken dienen. Diese sind allerdings gem. § 4 der textlichen Festsetzungen nur zulässig, wenn die Zahl der Vollgeschosse 2 nicht übersteigt. Nebenanlagen und Einrichtungen (Carports, Schuppen), die den Vorhaben nach Satz 1 (Wohnbebauung) dienen, werden ebenfalls erfasst.
Die Antragstellerin plant ein bereits vorhandenes Wohnhaus zu sanieren und zu erweitern sowie die Neuerrichtung eines Carports. Das Vorhaben verstößt nicht gegen die Festsetzungen der Außenbereichssatzung.
Rein planungsrechtlich stehen Bedenken nicht entgegen. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB kann erteilt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Broderstorf empfiehlt der Bürgermeisterin in seiner Sitzung am 17.02.2020 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Bauantrag Sanierung/ Erweiterung eines Zweifamilienhauses mit Garage und Neubau eines Doppelcarports der Antragstellerin auf dem Grundstück in der Gemarkung Pastow, Flur 1, Flurstück 42/8 zu erteilen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,2 MB
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