BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/208/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Antragsteller beantragen den Neubau eines Doppelhauses mit 4 Stellplätzen auf dem Grundstück in der

 

Gemarkung: BroderstorfFlur: 1Flurstück: 252

 

Antragseingang im Amt: 10.01.2020Fristablauf nach BauGB: 10.03.2020

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Broderstorf. Die baurechtliche Beurteilungsgrundlage bildet somit § 34 BauGB. Demnach sind Bauvorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Die Antragsteller reichen vorliegend geänderte Unterlagen ein. Ursprünglich vorgesehen war die Errichtung zweier Doppelhäuser mit jeweils einem Carport. Die Unterlagen sind nun dahingehend geändert, als das nunmehr nur noch ein Doppelhaus mit 4 Stellplätzen errichtet werden soll.

 

Rein planungsrechtlich stehen Bedenken nicht entgegen. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB kann erteilt werden.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Broderstorf empfiehlt der Bürgermeisterin in seiner Sitzung am 17.02.2020 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Bauvorhaben Neubau Doppelhaus mit 4 Stellplätzen der Antragsteller auf dem Grundstück in der Gemarkung Broderstorf, Flur 1, Flurstück 252 zu erteilen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...