Beschlussvorlage - BV/Käm/376/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Gemäß § 45, 47 KV M-V wurde in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen die Haushaltssatzung 2020/2021 und der dazugehörige Haushaltsplan 2020/2021 des Amtes Carbäk erarbeitet.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 27.02.2020 die laut Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2020/2021 und den dazugehörigen Haushaltsplan 2020/2021.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 27.02.2020 als wesentliche Produkte für die Haushaltsjahre 2020/2021:

 

11403 (Bauhof)

21100 (Schule)

36500 (Tageseinrichtungen für Kinder).

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Abstimmungsergebnis 1:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

Abstimmungsergebnis 2:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Ergebnishaushalt 2020 weist einen Jahresüberschuss von 154.000 EUR aus und der Vortrag aus dem Haushaltsvorjahr beträgt 1.664.949 EUR.

Der Ergebnishaushalt 2021 weist einen Jahresüberschuss von 113.000 EUR aus und der Vortrag aus dem Haushaltsvorjahr beträgt 1.818.949 EUR.

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Somit sind der Ergebnishaushalt 2020 und der Ergebnishaushalt 2021 gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V ausgeglichen.

 

Der Finanzhaushalt 2020 weist eine Veränderung der liquiden Mittel in Höhe von 0 EUR aus.

Der Finanzhaushalt 2021 weist eine Veränderung der liquiden Mittel in Höhe von 14.200 EUR aus.

 

Der Finanzhaushalt 2020 ist gem. § 16 Abs. 1 Nr.2 GemHVO-Doppik M-V ausgeglichen, da der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 39 GemHVO-Doppik M-V (unter Berücksichtigung des Vortrages aus Haushaltsvorjahren i.H.v 1.937.885 EUR) i.H.v. 1.937.885 EUR nicht negativ ist.

 

Der Finanzhaushalt 2021 ist gem. § 16 Abs. 1 Nr.2 GemHVO-Doppik M-V ausgeglichen, da der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungenm gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 39 GemHVO-Doppik (unter Berücksichtigung des Vortrages aus Haushaltsvorjahren i.H.v. 1.937.885 EUR) i.H.v. 1.952.085 EUR nicht negativ ist.

 

 

Das Amt muss die wesentlichen Produkte für das Haushaltsjahr 2020/2021 festlegen.

 

Da keine neue Darlehensaufnahme erfolgt, ist der Amtshaushalt 2020/2021 genehmigungsfrei.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

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Anlagen

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