BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/226/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeinde Dummerstorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 03.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 24 „Gewerbegebiet Waldeck“ beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst mit einer Fläche von 9,7 ha die Flurstücke 3/22, 3/23, 3/24, 3/25, 3/26, 3/27, 3/28, 3/30, 3/40, 3/62 der Flur 1 in der Gemarkung Dummerstorf.

 

Planungsziel ist die Erschließung von östlich arrondierten Grundstücken für die zukünftige Entwicklung eines ansässigen transportintensiven Gewerbebetriebes. Entsprechend soll ein Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt werden. In einem baulich abgegrenzten Teilbereich des Gewerbegebietes (ehemalige Munitionslagerhalle der DDR-Staatssicherheit) sollen darüber hinaus Lageranlagen z. B. für Ammoniumnitrat, Pflanzenschutzmittel u. ä. gelagert werden. Solche Lageranlagen sind genehmigungsbedürftig nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und erfordern entsprechend die Festsetzung eines Industriegebietes gemäß § 9 BauNVO. Darüber hinaus sollen untergeordnete Areale im Norden und Süden des geplanten Geltungsbereiches für die Ansiedelung einer gewerblich betriebenen Freiflächen-Photovoltaikanlage festgesetzt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04. März 2020 dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 24 „Gewerbegebiet Waldeck“ der Gemeinde Dummerstorf im Rahmen der Beteiligung der benachbarten Gemeinden gemäß § 4 BauGB ohne Hinweise oder Anregungen zuzustimmen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

 

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Anlagen

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