BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/207/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinde Broderstorf - Grundsatzentscheidung zur Grünschnittentsorgung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Astrid Haß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung Broderstorf
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17.02.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umwelt Broderstorf
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16.03.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport Broderstorf
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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03.06.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Für die Thematik „kostenfreie Grünschnittentsorgung“ wurde durch die Gemeinde Broderstorf bisher kein Grundsatzbeschluss zur Aufstellung von Grünschnittcontainern, auf Grund von unterschiedlichen Auffassungen zur Notwendigkeit, gefasst. Der Sachverhalt wurde bereits in mehreren Gremien (GV und OUB) behandelt.
Eine entsprechende Beschlussvorlage (auf Antrag eines Gemeindevertreters) soll dazu nochmals in allen Ausschüssen und danach in der Gemeindevertretung besprochen und ein Grundsatzbeschluss gefasst werden.
Durch den Ausschuss für Ordnung Umwelt und Territorialentwicklung (OUB-Sitzung vom 11.11.2019) der Gemeinde Broderstorf wurden bereits mehrere Standorte in den Ortsteilen Steinfeld und Fienstorf (siehe ANLAGE 1) empfohlen, da diese Ortsteile am weitesten entfernt sind vom Wertstoffhof in Pastow:
Öftenhävener Weg in Steinfeld neben der Bushaltstelle(Eigentümer Gemeinde Steinfeld- keine Einschränkung dr. B-Plan)
Dorfstr. in Steinfeld auf dem Parkplatz(Privateigentümer – hier müßte Anfrage an Eigentümer gestellt werden)
Gutshausweg in Fienstorf(Eigentümer – Gemeinde Steinfeld) oder
Bushaltestelle in Fienstorf(Eigentümer – Gemeinde Steinfeld)
Die Grünschnittentsorgung an sich ist keine Pflichtaufgabe der Gemeinde, sondern liegt in der Zuständigkeit der Abfallbehörde des Landkreises Rostock.
Der Landkreis Rostock hat die Möglichkeit einer kostenpflichtigen Grünschnittentsorgung auf dem Wertstoffhof in dem Ortsteil Pastow zur Verfügung gestellt, die die Einwohner der Gemeinde Broderstorf nutzen können. (oder die Grundstückseigentümer kompostieren auf dem eigenen Grundstück).
Auf Anfrage an den Landkreis Rostock, ob die Möglichkeit einer kostenfreien Grünschnittentsorgung für die Bürger der Gemeinde Broderstorf besteht, wurde diese verneint (siehe ANLAGE 2).
Für die Gemeinde stellt die kostenfreie Grünschnittentsorgung, als soziales Ziel, für die Bürger der Gemeinde Broderstorf, somit eine freiwillige Aufgabe (=selbstgestelltes Ziel der Gemeinde) dar, die allen Bürgern zur Verfügung gestellt werden müßte.
Dementsprechend dürfen nicht nur die o.g. Ortsteile betrachtet werden, sondern es müßte auch allen anderen 12 Ortsteilen diese Möglichkeit angeboten werden (Gleichbehandlung).
In Betrachtung des finanziellen Aufwandes wurden im Haushalt der Gemeinde Broderstorf keine finanziellen Mittel (über 541000.5233801) eingestellt. Eine Umsetzung ist gegebenfalls durch einen NT-Haushalt für das Jahr 2021 möglich, ansonsten nur durch eine Planung für den Haushalt 2022/2023.
Es wird der Vorschlag unterbreitet, pro Jahr in jeweils einem Ortsteil Grünschnittcontainer aufstellen zu lassen (Rotationssystem) im Monat April für maximal 5.000,-€. Diese sind in der entsprechenden Planung jährlich im Produkt 541000.5233801zu berücksichtigen
Es wurden, für die Betrachtung des finanziellen Aufwandes, 4 Firmen aufgefordert, ein Angebot für Grünschnittcontainer abzugeben. In der beigefügten Tabelle (siehe ANLAGE 3) wurde der Zeitraum vom 01.04.2020 bis 31.07.2020 und vom 01.09.2020 bis 31.10.2020 mit einer (nur) zweimaligen Leerung pro Monat (=12 Leerungen) zu Grunde gelegt. Das wirtschaftlichste Angebot für drei 7m³ Container umfasst dabei bereits einen finanziellen Aufwand in Höhe von rund 7.200,-€.
Zur Information dazu:
In der Gemeinde Poppendorf wurden z.B. 2 (1x 7m³ und 1x 15m³) Container im Zeitraum vom 01.03.-30.11. 2019 80x geleert (34x 7m³; 46x 15m³), was mit einem finanziellen Aufwand von rund 13.700,-€ verbunden war. Hier lag jedoch ein Pauschalpreis von AET zu Grunde.
In der Gemeinde Roggentin sind im Zeitraum v0n 01.03. -30.04.2020 rd. 5.800,-€ kostenseitig angefallen.
Würde die Gemeinde in jedem Ortsteil einen Grünschnittcontainer bereitstellen, müßten im Haushalt der Gemeinde jährlich rund 33.400€ (bei einer (nur) zweimaligen Leerung pro Monat) eingestellt werden (ohne Preissteigerungen).
Zu berücksichtigen ist auch, dass die Container ständig auf Verunreinigungen durch den Bauhof kontrolliert werden müßten, was aus Kapazitätsgründen des Bauhofes so gut wie nicht umsetzbar wäre.
Die Gemeindevertretung Broderstorf muss jetzt entscheiden, ob sie den Schritt zur Grünschnittcontaineraufstellung als selbst gestelltes Ziel der Gemeinde (freiwillige Aufgabe) beginnen oder die bisherige Verfahrensweise beibehalten will.
Beschlussvorschlag
1.Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.06.2020 keine Aufstellung von Grünschnittcontainern in den Ortsteilen der Gemeinde Broderstorf, zur kostenfreien Grünschnittensorgung für die Einwohner der Gemeinde Broderstorf ab 2022. Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanzielle Auswirkungen:
Im HH 2020/2021 Teilhaushalt 2 stehen keine finanziellen Mittel im Produkt 54100.5233801(Gemeindestraßen.Grünschnittentsorgung) zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)
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2.Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.06.2020 grundsätzlich eine Aufstellung von Grünschnittcontainern in allen Ortsteilen der Gemeinde Broderstorf, zur kostenfreien Grünschnittensorgung für die Einwohner der Gemeinde Broderstorf ab 2022 für den Zeitraum vom 01.04.-30.07.2022 und vom 01.09.2022 bis 31.10.2022.
Finanzielle Auswirkungen:
Im HH 2022/2023 Teilhaushalt 2 sind die finanziellen Mittel im Produkt 54100.5233801(Gemeindestraßen.Grünschnittentsorgung) in Höhe von 35.000,-/Jahr einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)
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3. Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.06.2020 die Grünschnittentsorgung jährlich für den Zeitraum vom 01.04. – 30.04. ab 2022 (eventuell durch Nachtragshaushalt 2021) jeweils auf einen Ortsteil der Gemeinde (im Rotationssystem) festzulegen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Im HH 2022/2023 Teilhaushalt 2 sind die finanziellen Mittel im Produkt 54100.5233801(Gemeindestraßen.Grünschnittentsorgung) in Höhe von 5.000,-/Jahr einzustellen.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Stellplätze befinden sich auf Flächen, die sich im Eigentum der Gemeinde Broderstorf befinden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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379,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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16,6 kB
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