BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/295/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

r die Flächen südlich der Straße Am Wald in Kösterbeck, die derzeit noch mit alten Werkstattgebäuden und Hallen bebaut und nahezu vollständig versiegelt sind, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin am 19.08.2019 einen Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10 sterbeck Am Wald gefasst.

In der letzten Gemeindevertretersitzung am 25.05.2020 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Wohngebiet „Kösterbeck – Am Wald“ und der Entwurf der Begründung gebilligt. Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 29.06.2020 bis 31.07.2020 im Foyer des Amtes Carbäk.

Zur Umsetzung der Bauleitplanung ist es weiterhin erforderlich einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Roggentin, dem Investor und dem Planungsbüro abzuschließen.

Der städtebauliche Vertrag ist ein öffentlich rechtlicher Vertrag und ist im § 11 BauGB geregelt und dient der Erfüllung städtebaulicher Aufgaben.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 15. Juni 2020,  mit dem Grundstückseigentümer und dem Planungsbüro einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten. Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen und zu siegeln.

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Finanzierung wird über einen städtebaulichen Vertrag geregelt.

Die Kosten trägt der Investor.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

 

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