BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/295/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss Städtebaulicher Vertrag für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10 „Kösterbeck – Am Wald“ der Gemeinde Roggentin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Burmeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Roggentin
|
|
|
|
15.06.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Für die Flächen südlich der Straße Am Wald in Kösterbeck, die derzeit noch mit alten Werkstattgebäuden und Hallen bebaut und nahezu vollständig versiegelt sind, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin am 19.08.2019 einen Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10 „Kösterbeck – Am Wald“ gefasst.
In der letzten Gemeindevertretersitzung am 25.05.2020 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Wohngebiet „Kösterbeck – Am Wald“ und der Entwurf der Begründung gebilligt. Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 29.06.2020 bis 31.07.2020 im Foyer des Amtes Carbäk.
Zur Umsetzung der Bauleitplanung ist es weiterhin erforderlich einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Roggentin, dem Investor und dem Planungsbüro abzuschließen.
Der städtebauliche Vertrag ist ein öffentlich rechtlicher Vertrag und ist im § 11 BauGB geregelt und dient der Erfüllung städtebaulicher Aufgaben.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 15. Juni 2020, mit dem Grundstückseigentümer und dem Planungsbüro einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten. Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen und zu siegeln.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
