BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA) - BV/BEI/015/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Broderstorf hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2020 über die Außerkraftsetzung der Satzung der Gemeinde Broderstorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow Küste“ ab dem Jahr 2021 unter gleichzeitiger Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B beraten. Als Grundlage dient die Entscheidung der Hansestadt Rostock im Jahr 2007, wobei die Refinanzierung über die Erhöhung der Grundsteuer B erfolgte.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hat in Ihrer Sitzung am 05.08.2020 über die vorgeschlagenen Varianten (siehe anliegende Beschlussvorlage BV/BEI/013/2020) beraten, mit dem Ergebnis der Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Untere Warnow Küste“.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in Ihrer Sitzung am 02.09.2020 die Außerkraftsetzung der Satzung der Gemeinde Broderstorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow Küste“ ab dem Jahr 2021.

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Außerkraftsetzung der Satzung der Gemeinde Broderstorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow Küste“ kommt es zu Verwaltungseinsparungen in Personalkosten im Umfang von ca. 1.600,00 €/p.a. entsprechend der in der Gebühr für den WBV kalkulierten Kosten.

 

Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge werden keine erhoben, sodass es zu einem Minderertrag auf dem Produkt 55200 (öffentliche Gewässer, Gewässerschutz) Konto 4322900 (sonstige Entgelte) in Höhe von ca. 60.000,00 € kommt.

 

Die Kompensation der wegfallenden Gebühreneinnahmen soll über die Erhöhung der Realsteuersätze (seperate Beschlussvorlage) erfolgen. Es ist zu beachten, dass mit regelmäßigen Erhöhungen der Umlage an den Wasser- und Bodenverband zu rechnen ist.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

 

keine

 

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