BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HBA/301/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

In der GV-Sitzung am 29.07.2020 wurde über den Eigenanteil des SV Pastow hinsichtlich der Errichtung einer Zuschauertribüne auf der Sportanlage Bornkoppelweg beraten.

Der SV Pastow bietet einen Betrag i.H.v. 10.000 EUR an.

 

Es handelt sich dabei um eine Zuwendung nach § 44 Abs. 4 KV M-V, deren Annahme aufgrund der Festlegungen der KV M-V durch die Gemeindevertretung beschlossen werden muss.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.09.2020 die Annahme einer Zuwendung gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V i.H.v. 10.000 EUR durch den SV Pastow e.V., Bornkoppelweg 2 in 18184 Broderstorf, als Eigenleistung für die Errichtung einer Zuschauertribüne auf der Sportanlage Bornkoppelweg.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Zuwendung des SV Pastow wird nach Fertigstellung der Maßnahme als Investitionszuschuss aktiviert und über den Zeitraum der Nutzungsdauer der Tribüne von 20 Jahren entsprechend der landeseinheitlichen Abschreibungstabelle jahresweise linear aufgelöst.

Die Einzahlung der 10.000 EUR wurde unter dem Produktkonto 42400.2331001/ 6817790 (Anzahlungen auf Sonderposten aus Zuwendungen/ zum Anlagevermögen vom privaten Bereich vom sonstigen privaten Bereich) im Teilhaushalt 2 der Gemeinde Broderstorf verbucht.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

-

 

 

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