BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/352/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

r den von der Gemeinde Broderstorf angeschobenen Wohnungsbau (Haus I) im Schwarzen Weg in Broderstorf muss gem. Auflage 9 der Naturschutzgenehmigung für den Eingriff in das bestehende Kleingewässer am Rande des Bauvorhabens ein Ausgleich in Form der Erweiterung eines anderen gemeindeeigenen bestehenden Kleingewässers erfolgen. In enger Abstimmung mit der UNB soll hierfür das Teichbiotop in der Gemarkung Teschendorf, Flur 1, Flurstück 251 um eine Fläche von ca. 130 m² erweitert werden. Die Ausgleichsmaßnahme muss parallel zum Eingriff in das Teichbiotop des Bauvorhabens erfolgen.

 

Die Leistungen wurden mittels Freihändiger Vergabe auf der Vergabeplattform subreport ausgeschrieben, die Angebotsfrist endet am 06.10.2020.  Mit den Arbeiten soll bereits Ende Oktober begonnen werden, die Fertigstellung ist für Ende November geplant.

 

Zur Gemeindevertretersitzung am 07.10.2020 wird der Vergabevorschlag höchstwahrscheinlich noch nicht vorliegen, dieser würde dann zur Kenntnisnahme zur nächsten Sitzung im November eingereicht werden. Um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden, wird die Gemeindevertretung gebeten, dem wirtschaftlich günstigsten Bieter den Zuschlag zu erteilen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.10.2020 den Zuschlag für die Ausschreibung (Freihändige Vergabe) zur Ausgleichsmaßnahme Teicherweiterung in Teschendorf (Teichbiotop in der Gemarkung Teschendorf, Flur 1, Flurstück 251) dem wirtschaftlich günstigsten Bieter zu erteilen.

 

Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden ermächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Ausgleichsmaßnahme ist mit Gesamtkosten in Höhe von rund 26.100,00 € zu rechnen.

 

Im TH 3 stehen auf dem Produktkonto 55200.0262000/7851000 keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Gem. § 14 Abs. 4 GemHVO Doppik M-V i. V. m. § 7 der Haushaltssatzung der Gemeinde Broderstorf kann die Deckung über das Produktkonto 61100.7442100 (TH3) erfolgen. Hier stehen noch finanzielle Mittel in Höhe von 117.376,46 € zur Verfügung.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Eine Teilfläche aus dem Flurstück 251, Flur 1, Gemarkung Teschendorf ist an einen Landwirt verpachtet. Der Pachtvertrag muss nach Fertigstellung der Maßnahme angepasst werden.

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Anlagen

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