BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/365/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 der Gemeinde Roggentin für das Dorfgebiet Roggentin Nord-Ost zwischen der Reichsbahnstrecke Rostock-Tessin, der Ortslage Roggentin und dem Gewerbegebiet Pastower Weg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Burmeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Roggentin
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12.10.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Flurstücke 69 und 78/8, Flur 1, Gemarkung Roggentin und beabsichtigt den Bau einer Terrasse direkt an das geplante Einfamilienhaus.
Für den Neubau des Einfamilienhauses (ohne Terrasse) und des Doppelcarports wurde in der letzten Bauausschusssitzung am 28.09.2020 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Mit dem Bau der Terrasse wird die im B-Plan Nr. 4 der Gemeinde Roggentin festgesetzte Baugrenze überschritten. Da durch das Bauvorhaben die Grundzüge der Planung berührt werden, kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht mit einem Befreiungsantrag gemäß § 31 BauGB befreit werden. Die Änderung des Bebauungsplans ist erforderlich.
Es wird der Antrag auf eine 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 der Gemeinde Roggentin für das Dorfgebiet „Roggentin Nord-Ost“ gestellt.
Für die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 der Gemeinde Roggentin für das Dorfgebiet „Roggentin-Ost“ sind drei Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufzufordern. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt.
Zur Umsetzung der Bauleitplanung ist es erforderlich einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Roggentin, dem Investor und dem Planungsbüro abzuschließen.
Der städtebauliche Vertrag ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag und ist im § 11 BauGB geregelt und dient der Erfüllung städtebaulicher Aufgaben.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 12. Oktober 2020, dem Antrag über die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 der Gemeinde Roggentin für das Dorfgebiet Roggentin Nord-Ost zuzustimmen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 12. Oktober 2020, drei Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufzufordern. Dem wirtschaftlich günstigsten Angebot ist der Zuschlag zu erteilen. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Auftrag zu unterschreiben.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussvorschlag 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 12. Oktober 2020, mit dem Grundstückseigentümer und dem Planungsbüro einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten. Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen und zu siegeln.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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636,4 kB
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