BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/378/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Bauvorhaben Wohnungsbau Broderstorf - Los 01 Erschließung
Abschluss einer Pauschalvereinbarung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Marie Farclas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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04.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Zum Bauvorhaben Wohnungsbau Broderstorf, Neubau Haus I im Schwarzen Weg 16a Broderstorf laufen derzeit die Erschließungsmaßnahmen. Die Durchführung der geplanten Bohrpfahlgründung ist für die 46. KW vorgesehen.
Die Erschließungsfirma BaSeCo Bau Service Consult GmbH hat zum Los 01 – Erschließung zwei Nachtragsangebote vom 23.10.2020 vorgelegt. Bei diesen Nachtragsangeboten handelt es sich um eine Umwandlung des bestehenden Bauvertrages (Auftrag vom 03.09.2020) von einem Einheitspreisvertrag in zwei Pauschalverträge. Bei dem bestehenden Einheitspreisvertrag erfolgt die Vergütung zu Einheitspreisen, für technisch und wirtschaftlich einheitliche Teilleistungen, deren Menge nach Maß, Gewicht und Stückzahl im Leistungsverzeichnis vorgegeben sind.
Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Vergütung nach Leistungserbringung des Auftragnehmers, ohne Rücksicht auf die erforderlichen Mengen. Der Auftragnehmer bietet zwei Pauschalverträge, zum einen für die vorbereitenden Erschließungsleistungen im Jahr 2020 und zum anderen für die Fertigstellung der Außenanlagen im 2021 an. Die Splittung der Leistungen hat zum Vorteil, dass der Pauschalvertrag im Jahr 2020 voll mit 16% Mehrwertsteuer abgerechnet werden kann. Im Übrigen wird der Abrechnungsvorgang an sich bei Abschluss des Pauschalvertrages erheblich erleichtert.
Vergaberechtlich ist der Abschluss eines Pauschalvertrages zulässig »in geeigneten Fällen, wenn sie nach Ausführungsart und Umfang genau bestimmt ist und mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist« (vgl. Werner in: Willenbruch/ Wiedekind: Kompaktkommentar Vergaberecht, 4. Auflage 2017). Dies ist vorliegend gegeben, da das Leistungsverzeichnis die Leistungen genau bestimmt und auch der Auftragnehmer die örtlichen Gegebenheiten bisher einschätzen konnte. Mengenmehrungen oder dergleichen gehen zulasten des Auftragnehmers.
Die Gemeindevertretung wird um Zustimmung zur Umwandlung des bestehenden Einheitspreisvertrages in zwei Pauschalverträge im Jahr 2020 und im Jahr 2021 gebeten.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.11.2020 das Nachtragsangebot 3 vom 23.10.2020 sowie das Nachtragsangebot 4 vom 23.10.2020 für das LOS 01 – Erschließung zum Bauvorhaben Wohnungsbau Broderstorf, Neubau Haus 1 im Schwarzen Weg 16a in Broderstorf der Firma BaSeCo Bau Service Consult GmbH zu bestätigen. Die Nachtragsangebote werden in eine Nachtragsvereinbarung (Pauschalvertrag) zusammengefasst und ersetzen den laufenden Auftrag vom 03.09.2020 (Einheitspreisvertrag).
Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden ermächtigt die Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Summe des erteilten Gesamtauftrages als Einheitspreisvertrag (Aufträge vom 03.09.2020 und 20.10.2020 – Leistungsverschiebung) belaufen sich auf 549.484,65 € brutto (bei einem Mehrwertsteuersatz von 19%, da erst im kommenden Jahr abgerechnet werden würde.
Mit Abschluss der Nachtragsvereinbarung (Zwei Pauschalverträge in 2020 und 2021 unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuersätze in 2020 in Höhe von 16% und in 2021 in Höhe von 19%) beläuft sich die Gesamtsumme auf 531.240,00 € brutto. Dies bedeutet eine derzeitige Einsparung in Höhe von 18.244,65 € brutto. Das Nachtragsangebot Nr. 3 wird noch in diesem Jahr schlussabgerechnet mit einem Mehrwertsteuersatz von 16%.
Finanzielle Mittel stehen im TH 2 für das Vorhaben auf dem Produktkonto 11401.096000/7852200 in Höhe von 917.354,85 €, zzgl. bereits eingebuchter aber noch nicht angeordneter Aufträge für Erschließung und Bohrpfahlgründung in Höhe von 652.702,79 € zur Verfügung.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,9 MB
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