BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/380/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Broderstorf "Gewerbegebiet Broderstorf"
Vorentwurf und frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit + Beteiligung TÖB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Marie Farclas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung Broderstorf
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26.10.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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04.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Mit Beschluss vom 04.03.2020 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 19 „Gewerbegebiet Broderstorf“ beschlossen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind dazu gemäß § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich zu unterrichten und aufzufordern, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Abs. 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden
§ 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige öffentliche Auslegung
§ 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.11.2020:
- Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 19 „Gewerbegebiet Broderstorf“ wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2020 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 19 „Gewerbegebiet Broderstorf“ mit der Begründung ist nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
- Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange schriftlich zu unterrichten und aufzufordern, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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21,5 MB
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5
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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6
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(wie Dokument)
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714,9 kB
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