BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/AVK/171/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Entsprechend der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Broderstorf wurden bis zum 19.10.2020 (lt. Richtlinie sind Anträge bis zum 01.09. des laufenden Haushaltsjahres für das folgende Haushaltjahr einzureichen!) 9 Anträge eingereicht.

 

r die Bewilligung von Zuschüssen gelten folgende Bedingungen nach der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Broderstorf:

 

r den Fall, dass Zuschüsse nach Pkt. 5 zurückgefordert werden, sind diese bis zum 15. Dezember des Haushaltsjahres zu erstatten.

 

Der Sozialausschuss der Gemeinde Broderstorf empfiehlt, die beantragte Summe des Computerclubs Broderstof e.V. um 100,00 € auf 300,00 € zu reduzieren.

 

Der Sozialauschuss der Gemeinde Broderstorf empfiehlt, die beantragte Summe des Steinfelder Kreises um 100,00 € auf 200,00 € zu erhöhen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.12.2020 die Gewährung der nachfolgenden Zuschüsse lt. Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Broderstorf:

  1. Carbäksänger650,00 €

 

  1. Seniorenvertretung4800,00 €

 

  1. Volksolidarität1200,00 €

 

  1. Seniorengruppe Steinfeld200,00 €

 

  1. Computerclub Broderstorf e.V.300,00 €

 

  1. Steinfelder Kreis200,00 €

 

  1. SV Pastow e.V. Nachwuchsturniere200,00 €

 

  1. SV Pastow e.V. Nachwuchstrainer2000,00 €

 

  1. SV Pastow e.V. Trainingslager Jugend500,00 €

 

 

 

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Produktkonto für Kultur:

28100.5415900 (Heimat- und sonstige Kulturpflege – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich, Teilhaushalt 1) in Höhe von 8.500,00 €

Darin sind enthalten die Anträge Nr. 1 – 6 in Höhe von 7350,00 €.

 

Produktkonto für Sport:

42100.5415900 (Förderung des Sports - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich, Teilhaushalt 1) in Höhe von 3.000,00 €

Darin sind enthalten die Anträge Nr. 7 – 9 in Höhe von 2.700,00 €.

 

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

 

keine

 

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Anlagen

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