BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/426/2021
Grunddaten
- Betreff:
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Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Gemeinde Broderstorf über den Bebauungsplanes Nr. 18 „Schule an der Carbäk“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Burmeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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03.02.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Schule an der Carbäk liegt außerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen. Seit 2006 werden die Kinder der umliegenden Gemeinden (Roggentin, Broderstorf und Thulendorf) unterrichtet. 2016 wurde die Schule umgebaut und erweitert. Die volle Halbtagsschule mit angebundenem Hort ist bestrebt sich weiter zu entwickeln. Ein weiterer Neubau soll 4 Klassenräume für zusätzliche 100 Schüler bieten. Damit reagiert die Gemeinde auf die Bevölkerungsentwicklung des Rostocker Umlandraumes und steigende Schülerzahlen.
Die Gemeinde Broderstorf hat am 06.05.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 beschlossen, um den Bestand zu sichern, Planungsrecht für das neue Schulgebäude zu schaffen und weitere Entwicklungsmöglichkeiten städtebaulich vorzubereiten.
Der Bebauungsplan Nr. 18 „Schule an der Carbäk“ enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schafft innerhalb seines Geltungsbereiches die planungsrechtliche Voraussetzung zur Sicherung des Schulstandortes im Außenbereich sowie die Zulässigkeit von baulichen Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt die Regelungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung fest. Weiterhin werden Flächen für Stellplätze festgesetzt und der Gehölzbestand gesichert.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.02.2021 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 18 mit folgenden Punkten:
1. Mit der Billigung des Vorentwurfs soll die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit per Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
2. Zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind sie nach § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zu bitten. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Auslage, verbunden.
3. Dieser Beschluss und die Mitteilung über die Bereithaltung des Vorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, ist ortsüblich bekannt zu machen.
4. Die Verfahrensschritte für das Bauleitplanverfahren werden nach §§ 2a bis 4a BauGB an einen Dritten, hier: Ingenieurbüro IGN, Lloydstraße 3, 17192 Waren (Müritz) übertragen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Nach Auftragserteilung an das Planungsbüro ign aus Waren fallen für die Bearbeitung der Aufstellung des B-Planes Nr. 18 der Gemeinde Broderstorf Kosten in Höhe von insgesamt 47.553,73 EUR/brutto an.
Da die Aufstellung des B-Plans Nr. 18 erforderlich ist, um den Erweiterungsbau der Schule an der Carbäk zu realisieren, erfolgt die Finanzierung über das Produktkonto 21100.0096000/78522000 im Teilhaushalt 1 des Amtes Carbäk.
Diese Finanzierung wurde am 22.10.2020/03.11.2020 über einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Broderstorf, dem Amt Carbäk und dem Planungsbüro ign Waren GbR geregelt.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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626,2 kB
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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