BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/LIE/521/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Territorialentwicklung am 22.02.2021 wurde über die zur Verfügungstellung der gemeindeeigenen Gebäude sowie sonstiger Flächen r die Errichtung von Photovoltaikanlagen gesprochen.

 

Der Ausschuss möchte einen Grundsatzbeschluss hierzu.

 

Im Eigentum der Gemeinde Broderstorf befinden sich folgende Gebäude:

 

neues Wohnhaus im OT Broderstorf, Schwarzer Weg 16 - 18

Wohnhäuser im OT Steinfeld, Dorfstraße 12 a + b

Vereinsgebäude SV Pastow im OT Pastow, Bornkoppelweg 2

DGH im OT Broderstorf, Rostocker Chaussee 21

DGH im OT Steinfeld, Dorfstraße 13

Feierhalle im OT Pastow, Friedhof

Feierhalle im OT Steinfeld, Friedhof

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.04.2021, dass die gemeindeeigenen Gebäude sowie sonstige geeignete Flächen für die Errichtung von Photovoltaiklangen zur Verfügung gestellt werden.

 

Folgende Gebäude befinden sich im Eigentum der Gemeinde Broderstorf:

 

neues Wohnhaus im OT Broderstorf, Schwarzer Weg 16 - 18

Wohnhäuser im OT Steinfeld, Dorfstraße 12 a + b

Vereinsgebäude SV Pastow im OT Pastow, Bornkoppelweg 2

DGH im OT Broderstorf, Rostocker Chaussee 21

DGH im OT Steinfeld, Dorfstraße 13

Feierhalle im OT Pastow, Friedhof

Feierhalle im OT Steinfeld, Friedhof

 

Es ist vorab zu prüfen, ob die Gebäude für die Errichtung von Photovoltaikanlagen geeignet sind.

 

Über die einzelnen Vertragsabschlüsse/Vergaben mit/an Anbieter(n) von Photovoltaikanlagen ist separat zu beraten und beschließen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es handelt sich um einen Grundsatzbeschluss, daher kann über die finanziellen Auswirkungen noch keine Auskunft gegeben werden.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:keine

 

 

 

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Anlagen

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