BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/LIE/521/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- HBA/SG Liegenschaftsamt
- Bearbeiter:
- Fanny Lichtenstein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung Broderstorf
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Vorberatung
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22.03.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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07.04.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
In der Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Territorialentwicklung am 22.02.2021 wurde über die zur Verfügungstellung der gemeindeeigenen Gebäude sowie sonstiger Flächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen gesprochen.
Der Ausschuss möchte einen Grundsatzbeschluss hierzu.
Im Eigentum der Gemeinde Broderstorf befinden sich folgende Gebäude:
neues Wohnhaus im OT Broderstorf, Schwarzer Weg 16 - 18
Wohnhäuser im OT Steinfeld, Dorfstraße 12 a + b
Vereinsgebäude SV Pastow im OT Pastow, Bornkoppelweg 2
DGH im OT Broderstorf, Rostocker Chaussee 21
DGH im OT Steinfeld, Dorfstraße 13
Feierhalle im OT Pastow, Friedhof
Feierhalle im OT Steinfeld, Friedhof
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.04.2021, dass die gemeindeeigenen Gebäude sowie sonstige geeignete Flächen für die Errichtung von Photovoltaiklangen zur Verfügung gestellt werden.
Folgende Gebäude befinden sich im Eigentum der Gemeinde Broderstorf:
neues Wohnhaus im OT Broderstorf, Schwarzer Weg 16 - 18
Wohnhäuser im OT Steinfeld, Dorfstraße 12 a + b
Vereinsgebäude SV Pastow im OT Pastow, Bornkoppelweg 2
DGH im OT Broderstorf, Rostocker Chaussee 21
DGH im OT Steinfeld, Dorfstraße 13
Feierhalle im OT Pastow, Friedhof
Feierhalle im OT Steinfeld, Friedhof
Es ist vorab zu prüfen, ob die Gebäude für die Errichtung von Photovoltaikanlagen geeignet sind.
Über die einzelnen Vertragsabschlüsse/Vergaben mit/an Anbieter(n) von Photovoltaikanlagen ist separat zu beraten und beschließen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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