BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/469/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Im Ortsteil Vogtshagen befindet sich das ungenutzte Gebäude des ehemaligen Kindergartens. Es besteht die Absicht das Gebäude und alle Nebenanlagen abzureißen, um das Grundstück zu veräern.

Ein Umbau oder Ausbau des Gebäudes ist nicht wirtschaftlich und auch nicht mehr sinnvoll. Es sind bereits alle Ver- und Entsorgungsmedien abgemeldet.

Genutzt wird der Schuppen von der Gemeinde zur Lagerung von Holz, alten Leuchtenköpfen der Straßenbeleuchtung, eines Spielgerätes und Werkzeuge der Gemeindearbeiter und der Hof zur Lagerung von Schnittgut von Bäumen und Sträuchern usw..

 

Das Flurstück 248, Flur 2, Gemarkung Vogtshagen ist 1.848 m² groß.

Auf dem Flurstück befinden sich:

 

  1. GebäudeMaße: 20 m x 8 mFirsthöhe = 4,00 m
  2. LagerschuppenMaße: 7 m x 4 mhe = 2,50 m
  3. EiskellerMaße: 4 m x 4 mhe = 2,50 m
  4. Kläranlage, 3 Kammern
  5. altes Sammelbecken mit 3m Durchmessern und einer angenommenen Tiefe von 2,50 m
  6. Zaunanlage
  7. Befestigungen mit Betonsteinpflaster

 

Der Abriss umfasst die oben aufgeführten Gebäude und Anlagen.

Nach dem Abriss ist das Grundstück einzuebnen und die Baugruben sind mit Boden vom Erdwall am Gemeindezentrum in Poppendorf zu verfüllen.

 

Die Gemeinde Poppendorf soll entscheiden, ob die Gebäude und Anlagen des ehemaligen Kindergartens in Vogtshagen abgerissen werden sollen.

 

In der Sitzung des Bau- und Wohnumfeldausschusses am 26.04.2021 wurde die Empfehlung ausgesprochen, dass ein Abriss vorerst nicht vorgenommen werden soll. Das Grundstück soll wie bestehend zum Verkauf bis Ende Oktober ausgeschrieben werden. Dann soll die Entscheidung getroffen werden, ob es verkauft wird oder der Abriss der vorhandenen baulichen Anlagen erfolgen soll.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1 :

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf entscheidet in ihrer Sitzung am 10.05.2021, dass die Gebäude und Anlagen des ehemaligen Kindergartens auf dem Flurstück 248, Flur 2, Gemarkung Vogtshagen abgerissen werden.

 

Für den Abriss sind die erforderlichen Mittel im Haushalt einzustellen.

 

Die Leistungen der Abrissarbeiten und der Entsorgung sind auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 2 :

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf entscheidet in ihrer Sitzung am 10.05.2021, dass das Flurstück 248, Flur 2, Gemarkung Vogtshagen, des ehemaligen Kindergartens Vogtshagen zum Verkauf bis Ende Oktober ausgeschrieben werden soll. Dann soll eine Entscheidung zum Verkauf oder zum Abriss stattfinden.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für den Abriss des Gebäudes und der Nebenanlagen werden nach Kostenschätzung 65.500,00 Euro benötigt. Mit einer Grundstücksgröße von 1.848 m² betragen die Kosten je m² ca. 35,50 Euro.

 

Im aktuellen Haushalt sind keine Mittel für den Abriss eingestellt.

In der nächsten Haushaltsplanung sind die erforderlichen Mittel einzustellen in:

Produkt57301

Konto52311

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Das Flurstück 248, Flur 2, Gemarkung Vogtshagen ist im Eigentum der Gemeinde Poppendorf.

Es sind keine Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten bekannt.

 

Hinweis:

Das Liegenschaftsamt des Amtes Carbäk empfiehlt die Veräußerung des Grundstückes ohne Abriss mit allen Gebäudeteilen und Nebenanlagen, da die Kosten des Abrisses umgelegt werden müssen.

 

 

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Anlagen

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