BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/493/2021
Grunddaten
- Betreff:
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Abwägungs - und Satzungsbeschluss - 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 *Hinter dem Lindenweg*
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Marie Farclas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung Broderstorf
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31.05.2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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02.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hat am 03.02.2021 in öffentlicher Sitzung den 2. Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung gebilligt und beschlossen diese erneut nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §4a Abs. 3 Satz 1 BauGB öffentlich auszulegen. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Hinter dem Lindenweg“ einschließlich der Begründung haben vom 29.03.2021 - 30.04.2021 öffentlich ausgelegen und wurden auf der Homepage des Amtes Carbäk veröffentlicht. Die Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 29.03.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden.
Die im Ergebnis der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen führen zu folgenden Änderungen:
- Redaktionelle und klarstellende Änderungen in der Plansatzung und Begründung
- Ergänzender Hinweis in Plansatzung auf die Garagenverordnung M-V
Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 soll aufgrund des § 10 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuchs (BauGB) als Satzung beschlossen werden.
Nach Ausfertigung und ortsüblicher Bekanntmachung des Beschlusses erlangt die Satzung ohne Genehmigung Rechtskraft.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.06.2021 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Hinter dem Lindenweg“ der Gemeinde Broderstorf mit folgenden Punkten:
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Die Anlage mit den Stellungnahmen und deren Prüfergebnis ist Bestandteil dieses Beschlusses.
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- Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S.3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBI. I S. 1728) beschließt die Gemeindevertretung die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 "Hinter dem Lindenweg" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
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Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtkosten für die 3. Änderung des B-Plans Nr. 12 der Gemeinde Broderstorf belaufen sich auf 7.162,65 €.
Im TH 2 stehen auf dem Produktkonto 51100.5625500 noch finanzielle Mittel in Höhe von 71.529,16 € zur Verfügung.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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(wie Dokument)
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452,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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946,7 kB
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