BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/493/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hat am 03.06.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung gebilligt und beschlossen diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Hinter dem Lindenweg“ einschließlich der Begründung haben vom 29.06.2020 - 31.07.2020 öffentlich ausgelegen und wurden auf der Homepage des Amtes Carbäk veröffentlicht. Die Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 29.06.2020 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde ein Verfahrenswechsel von § 13 zu § 13a BauGB vorgenommen. Das Flurstück 71/45 der Flur 1 Gemarkung Pastow wird nun nicht mehr als Grünfläche, sondern als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Um keine zusätzliche Versiegelung zu ermöglichen, wurde die Grundflächenzahlr das Grundstück (Flurstücke 71/44 und 71/45) von 0,4 auf 0,23 reduziert.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hat am 03.02.2021 in öffentlicher Sitzung den 2. Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung gebilligt und beschlossen diese erneut nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §4a Abs. 3 Satz 1 BauGB öffentlich auszulegen. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Hinter dem Lindenweg“ einschließlich der Begründung haben vom 29.03.2021 - 30.04.2021 öffentlich ausgelegen und wurden auf der Homepage des Amtes Carbäk veröffentlicht. Die Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 29.03.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden.

 

Die im Ergebnis der erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen führen zu folgenden Änderungen:

  • Redaktionelle und klarstellende Änderungen in der Plansatzung und Begründung
  • Ergänzender Hinweis in Plansatzung auf die Garagenverordnung M-V

 

Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 soll aufgrund des § 10 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuchs (BauGB) als Satzung beschlossen werden.

 

Nach Ausfertigung und ortsüblicher Bekanntmachung des Beschlusses erlangt die Satzung ohne Genehmigung Rechtskraft.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 02.06.2021 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Hinter dem Lindenweg“ der Gemeinde Broderstorf mit folgenden Punkten:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in der Anlage zu diesem Beschluss dargestellten Ergebnis geprüft.

 

Die Anlage mit den Stellungnahmen und deren Prüfergebnis ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S.3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBI. I S. 1728) beschließt die Gemeindevertretung die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 "Hinter dem Lindenweg" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten für die 3. Änderung des B-Plans Nr. 12 der Gemeinde Broderstorf belaufen sich auf 7.162,65 €.

 

Im TH 2 stehen auf dem Produktkonto 51100.5625500 noch finanzielle Mittel in Höhe von 71.529,16 € zur Verfügung.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

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Anlagen

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