BV Amt nur ein Gremium (i.d.R. AA) - BV/HBA/314/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk hat in seiner Sitzung am 16.08.2012 den Beschluss (AA 19/13/2012) gefasst, dass der Verein pro familia Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. ab dem Haushaltsjahr 2013 jährlich auf Antrag eine Unterstützung von maximal 700 EUR erhält. Sollte die Beantragung höher als 700 EUR sein, muss der Amtsausschuss separat darüber entscheiden.

 

Der Verein pro familia beantragte für das Jahr 2021 einen Zuschuss i.H.v. 1.742,23 EUR (Zuschuss im Vorjahr 1.404,79 EUR). Da der Betrag die o.g. Maximalunterstützung übersteigt, ist ein Beschluss des Amtsausschusses notwendig.

 

r das Jahr 2022 hat pro familia einen Zuschuss i.H.v. 814,18 EUR beantragt.
 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 17.06.2021, dass der Verein pro familia Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. im Haushaltsjahr 2021 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.742,23 EUR erhält.

 

Der außerplanmäßige Aufwand auf dem Produktkonto 33100.54159 (Förderung von Trägern der Wohlfahrtshilfe/ Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke) im TH 1 wird gedeckt durch Minderaufwand auf dem Produktkonto 11100.56352 (Verwaltungssteuerung/ Amtsblatt) im TH 1.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Carbäk beschließt in seiner Sitzung am 17.06.2021, dass der Verein pro familia Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. im Haushaltsjahr 2022 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 814,18 EUR erhält.

 

Die finanziellen Mittel sind im Haushalt 2022 unter dem Produktkonto 33100.54159 im TH1 einzustellen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Betrag wurde bisher unter dem Produktkonto 33100.54159 (Förderung von Trägern der Wohlfahrtshilfe/ Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke) im TH 1 geplant. Im Haushalt 2020/2021 wurde er versehentlich nicht berücksichtigt, sodass, sofern eine weitere Unterstützung des Vereines gewünscht wird, eine echte Deckung notwendig ist.


Diese ist gegeben, da unter dem Produktkonto 11100.56352 (Verwaltungssteuerung/ Amtsblatt) im TH 1 ein Aufwand i.H.v. 18.000 EUR geplant wurde. Dieser Ansatz beinhaltet neben den festen Kosten für die monatlichen Ausgaben auch einen Puffer für Mehrseiten oder Sonderausgaben.
Im 1. Halbjahr sind keine Mehrseiten oder Sonderausgaben notwendig gewesen. Im 1. Quartal entstand ein Aufwand i.H.v. 2.081,15 EUR. Im vergangenen Jahr betrug der Gesamtaufwand 13.000 EUR. Insofern ist auch in diesem Jahr ein Minderaufwand zu erwarten.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

-

 

 

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Anlagen

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