BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/521/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Radweg entlang der K18 von der K17 in Oberhagen bis zur L182
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Beatrice Gertenbach
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wohnumfeldausschusses Poppendorf
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Anhörung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Poppendorf
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Entscheidung
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09.08.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Gemeinde Poppendorf hat in ihrer Sitzung am 19.02.2019 beschlossen, dass ein Radweg von Oberhagen bis zur L182 gebaut werden soll und sich die Gemeinde Popendorf an den Gesamtkosten des Abschnittes Oberhagen bis Vogtshagen mit 75 % beteiligen will. Eine Beteiligung an dem Abschnitt Vogtshagen bis Cordshagen soll erst erfolgen, wenn der Radweg zwischen Clearum und Cordshagen gebaut ist.
Der Landkreis Rostock hat auf diesen Beschluss hin, die für den Radweg notwendigen Flächen erworben.
In diesem Jahr wurde ein neues Förderprogramm für Radwege „Stadt und Land“ aufgelegt mit insgesamt 25 Mio. Euro für das Land Mecklenburg-Vorpommern, das bis 2023 läuft.
Ziel des Programmes ist der Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems.
Der Regelfördersatz beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Befristet bis Ende 2021 können entsprechende Vorhaben mit einem Regelfördersatz von bis zu 80 % gefördert werden. Um den erhöhten Fördersatz in Anspruch nehmen zu können, muss die Maßnahme bis zum 31.12.2021 bewilligt oder begonnen werden.
Ein lückenloses Netz als Voraussetzung für die Förderung kann erzielt werden.
Entlang der K17 in Oberhagen verläuft bereits ein Radweg. Der Radweg von Bentwisch nach Poppendorf wird zurzeit gebaut. Der Abschnitt zwischen Poppendorf und Clearum ist in Planung. Die Gemeinde Blankenhagen beabsichtigt den Bau des Radweges zwischen Clearum und Cordshagen. Damit wäre ein Radweg entlang der K18 in ein Radwegsystem als Verbindungselement zwischen der K 17 und der L 182 eingebettet.
Der Bürgermeister der Gemeinde Blankenhagen, Herr Kröger, hat mitgeteilt, dass er den Bau des Radweges zwischen Oberhagen und der L182 begrüßt und die Kosten des Projektes für den Bereich in der Gemeinde Blankenhagen durch die Gemeinde Blankenhagen übernommen werden sollen. Der Gemeindebeschluss muss noch erfolgen. Auch ist es von der Gemeinde Blankenhagen beabsichtigt in Zusammenarbeit mit dem Straßenbauamt Stralsund den Radweg entlang der L182 zwischen Clearum und Cordshagen zu errichten.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen hat eine finanzielle Beteiligung an dem Radweg abgelehnt. Es ist zu klären, ob die Gemeinde Poppendorf bereit ist, diesen Kostenanteil für das Gemeindegebiet Rövershagen zu übernehmen, um den notwendigen Lückenschluss zu erreichen.
Der Landkreis Rostock hat auf Grund des Beschlusses – GV 02/06/18 vom 19.02.2018 der Gemeindevertretersitzung Poppendorf im Zuge des Flurneuordnungsverfahrens die notwendigen Flächen entlang der K18 bereits erworben und erklärt sich bereit, den fertiggestellten Radweg zu übernehmen.
Der geplante Radweg ist ein Gemeinschaftsprojekt der Gemeinden Poppendorf, Rövershagen, Blankenhagen und dem Landkreis Rostock, der Straßenbaulastträger des Radweges wird. Eine Vereinbarung zwischen den genannten Beteiligten ist zu schließen.
Der Zweck des Radweges ist ein öffentlicher Verkehrsweg für Radfahrer und Fußgänger zum Gemeinwohl der anliegenden Gemeinden, des anliegenden Gewerbes und auch für die Touristen, der den Nutzern Sicherheit im Straßenverkehr sowie ein gut verbundenes Radwegesystem bietet.
Ein gutes Radverkehrssystem ist Voraussetzung für den Umstieg vom Auto auf das Fahrrad und fördert die Klimaneutralität der Verkehrsteilnehmer.
Die Gemeindevertretung soll beschließen, ob ein Radweg zwischen Oberhagen und der L 182 gebaut werden soll und die Kosten, die auf dem Gebiet der Gemeinde Rövershagen anfallen, durch die Gemeinde Poppendorf getragen werden. Wird sich für den Radweg und die Finanzierung in der vorgeschlagenen Form entschieden, ist der Beschluss GV 02/05/18 vom 19.02.2018 aufzuheben.
Entscheidet sich die Gemeindevertretung Poppendorf gegen den Bau des Radweges, so nutzen die Radfahrer weiterhin die Kreisstraße um in die benachbarten Orte zu gelangen. Die Radfahrer und insbesondere die Kinder, die zur Schule nach Rövershagen mit dem Fahrrad unterwegs sind und wieder nach Hause, fahren auf der Kreisstraße K18 und können nicht die Sicherheit erfahren, die ihnen ein Radweg bietet.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 09.08.2021, dass der Beschluss
GV 02/05/18 vom 19.02.2018 aufgehoben wird.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 09.08.2021, dass der Bau des Radweges zwischen Oberhagen und der L182 erfolgen soll und trägt die Kosten für die Bereiche in der Gemeinde Poppendorf und in der Gemeinde Rövershagen.
Es ist eine Vereinbarung mit den Gemeinden Rövershagen und Blankenhagen sowie dem Landkreis Rostock zu schließen über die Kostenteilung und die Übernahme des fertiggestellten Radweges.
Die Planung und der Bau des Radweges sollen nur erfolgen, wenn Fördermittel beschieden sind.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt die Vereinbarung zu schließen und die Planungsleistungen zu beauftragen.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtkosten des Radweges zwischen Oberhagen und der L182 sind mit 1.710.900,00 Euro veranschlagt. In der Anlage 1 – Projektbeschreibung Radweg K18 sind die Kosten detailliert hinterlegt.
Danach stellt sich die Finanzierung wie folgt dar:
Gemeinde Rövershagen:236.800,00 Euro
Gemeinde Poppendorf:1.152.100,00 Euro
Gemeinde Blankenhagen: 322.000,00 Euro
Gesamt:1.710.900,00 Euro
Übernimmt die Gemeinde Poppendorf den finanziellen Teil der Gemeinde Rövershagen betragen die Kosten gem. Kostenschätzung: 1.388.900,00 Euro
Es sind Mittel in Höhe von 1.450.000,00 Euro einschl. Sicherheit im Haushaltsjahr 2022 auf dem Produktkonto: 54200.7853200 einzustellen.
Entscheidet sich die Gemeindevertretung Poppendorf, dass der Beschluss GV 02/05/18 vom 19.02.20218 weiterhin gelten soll, so lässt sich das geplante Projekt nicht umsetzen, da die Gemeinde Rövershagen die übrigen 25 % der Kosten nicht tragen wird, die Finanzierung des Abschnittes Vogtshagen bis zur Gemarkungsgrenze Cordshagen nicht beschlossen wurde und der Radweg entlang der L182 Clearum-Cordshagen noch nicht gebaut ist.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Der Bereich der geplanten Trasse befindet sich in den Gemarkungen Poppendorf, Cordshagen und Behnkenhagen in Eigentum des Landkreises Rostock. Nach derzeitigen Stand ist kein Grunderwerb notwendig. Liegenschaftsangelegenheiten der Gemeinde Poppendorf sind nicht bekannt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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658,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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59 kB
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