BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/537/2021

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

  1. Entwurfsplanung

Die Entwurfsplanung wurde erarbeitet und wird der Gemeinde vorgestellt.

Wie in der Sitzung der Gemeindevertretung am 02.09.2020 beschlossen, ist die Fahrbahn in einer Breite von 5,50 m geplant. Die Planung wurde um den Kreuzungsbereich in Öftenhäven erweitert wie in der Sitzung der Gemeindevertretung am 07.10.2020 beschlossen.

Folgende Unterlagen sind dieser Beschlussvorlage beigefügt:

-Erläuterungsbericht

-Kostenberechnung

-Übersichtsplan

-Lagepläne

-Ausbauquerschnitte

-Schleppkurvenpläne

Weitere Unterlagen wie die Höhenpläne und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind nicht beigefügt und können bei Bedarf nachgefordert werden.

 

Der Entwurf wird in der Sitzung des Ausschusses für Bau und Territorialentwicklung durch das Planungsbüro vorgestellt und erläutert.

Der Entwurf soll durch die Gemeindevertreter beraten und die Hinweise zu Anpassungen, Veränderungen usw. sollen beschlossen werden.

 

Der fortgeschriebene Entwurf wird zur Genehmigung beim Landkreis eingereicht.

 

 

  1. Änderung des Erschließungsvertrages zwischen der ABG Broderstorf KG / Gemeinde Broderstorf

2018 wurde ein Erschließungsvertrag zwischen der ABG Broderstorf KG und der Gemeinde Broderstorf geschlossen auf Grundlage des Genehmigungsbescheides zur Errichtung der Biogasanlage der ABG Broderstorf KG in Fienstorf, der die Verbreiterung des Kreuzungsbereiches durch die ABG Broderstorf KG beinhaltet. Der Vertrag wurde bis jetzt nicht umgesetzt und auf Grund des geplanten Kreuzungsausbaus kann der Vertrag in der beabsichtigten Form auch nicht mehr umgesetzt werden. Eine Änderung ist notwendig, in der die Zahlung eines Betrages festgelegt wird und sämtliche Planungs- und Bauaufgaben durch die Gemeinde Broderstorf erbracht werden. Im Vertrag ist im § 7 ein Investitionsvolumen von 30.000,00 Euro benannt. Es wird vorgeschlagen, dass die ABG Broderstorf KG diesen Betrag als Ausgleich an die Gemeinde Broderstorf zahlt.

 

Die Gemeindevertretung soll beraten, ob der Betrag von 30.000,00 Euro als Ausgleichszahlung durch die ABG Broderstorf KG und die Änderung des Erschließungsvertrages mit diesem Zahlbetrag erfolgen soll.

 

  1. Ausbau des Kreuzungsbereiches Öftenhäven als vorgezogene Maßnahme

Im Vorfeld wurde versucht Fördermittel für das Projekt einzuwerben ohne Erfolg.

Zurzeit stehen nach Auskunft des Fördermittelgebers für die Förderrichtlinie nach ILERL M-V für den ländlichen Wegebau sehr wenig Mittel zur Verfügung, so dass nur sehr wenig Projekte mit Förderung umgesetzt werden können. Zudem ist das vorliegende Projekt sehr groß und die Kosten hoch, was eine Auswahl zur Förderung erschwert. Es besteht derzeit keine Aussicht auf Förderung gem. dieser Richtlinie.

 

Die Bürgermeisterin wurde beauftragt mit der Gemeinde Klein Kussewitz Gespräche zu führen, um einen übergemeindlichen Ausbau der Straße zwischen Öftenhäven und Groß Kussewitz zu erzielen. Die Gespräche erweisen sich als schwierig und langwierig. Die Einwerbung von Fördermitteln nach der KommStrabauFöRL M-V kann nur erfolgen, wenn beide Gemeinden den Ausbau der Straße befürworten. Auf Grund des derzeitigen Sachstandes wird es in diesem Jahr (Antragsfrist 31.10.) nicht mehr möglich sein, die Aufnahme in den Maßnahmenplan zu beantragen.

 

Soll die Umsetzung des Projektes mit Fördermitteln erfolgen, ist derzeit kein Zeitpunkt zu benennen, wann die Umsetzung erfolgen kann.

 

Um den Kreuzungsbereich in Öftenhäven schon im Vorfeld sicher zu gestalten, könnte dieser schon im nächsten Jahr ausgebaut werden. Der Ausbau würde ohne Fördermittel erfolgen, ist aber unterstützt von der Ausgleichszahlung der ABG Broderstorf KG.

Mit dem vorgezogenen Ausbau kann die Kreuzung verkehrssicherer und übersichtlicher gestaltet werden. Zudem kann der desolate Zustand der Fahrbahn abgestellt werden.

Die Gemeindevertretung soll beraten, ob der Ausbau der Kreuzung in Öftenhäven in 2022 erfolgen soll.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 01.09.2021 folgende Anpassungen und Änderungen in die Entwurfsplanung aufzunehmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 01.09.2021, dass eine Änderung des Erschließungsvertrages zwischen der ABG Broderstorf KG und der Gemeinde Broderstorf vom 15.06.2018 für die Verbreiterung der Kreuzung Öftenhäven - Kussewitz – Steinfeld zu vereinbaren ist. Inhaltlich ist zu regeln, dass die Planung und Umsetzung der Maßnahme von der Gemeinde Broderstorf übernommen wird und die ABG Broderstorf einen einmaligen Ausgleichbetrag in Höhe von 30.000,00 Euro zahlt.

 

Das Amt Carbäk wird bevollmächtigt die Änderung des Erschließungsvertrages abzuschließen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 3:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 01.09.2021, den Ausbau des Kreuzungsbereiches Öftenhäven – Groß Kussewitz – Steinfeld vorzeitig 2022 ohne Fördermittel umzusetzen.

Mit dem Planungsbüro ist eine Vereinbarung zu treffen, die die Planung und örtliche Bauüberwachung des Kreuzungsbereiches regelt. Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden bevollmächtigt die Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Entwurfsplanung

Im Doppelhaushalt 2020 / 2021 sind auf dem Konto im Teilhaushalt 2

 

Produktkonto

Mittel im HHJ 2020

Mittel im HHJ 2021

insgesamt

54100.7853200

600.000,00 €

208.000,00 €

808.000,00 €

 

für den Ausbau der Straße eingestellt.

 

Die derzeitigen Gesamtkosten der Maßnahme betragen:

1.650.000,00 Euro einschl. Umsatzsteuer.

 

In Anlage 2 sind die Gesamtkosten zusammengestellt.

 

Die Kosten der Maßnahme haben sich gesteigert, da im Zuge der Projektentwicklung

-die Straßenausbaubreite von 3,50 m auf 5,50 m erhöht,

-der Kreuzungsbereiche Öftenhäven und

-die Straßenbeleuchtung in Öftenhäven und in Steinfeld in das Projekt aufgenommen

wurden.

Soll die Maßnahme umgesetzt werden, sind zusätzliche Mittel in den kommenden Haushalten einzustellen.

 

 

  1. Änderung des Erschließungsvertrages zwischen der ABG Broderstorf KG / Gemeinde Broderstorf

Mit der Änderung des Erschließungsvertrages zahlt die ABG Broderstorf KG einen Ausgleichsbetrag. Die Höhe des Betrages wird mit 30.000,00 Euro vorgeschlagen.

 

 

  1. Ausbau des Kreuzungsbereiches Öftenhäven als vorgezogene Maßnahme

Wie unter 1. Entwurfsplanung bereits dargestellt stehen 808.000,00 Euro im Doppelhaushalt 2020 / 2021 zur Verfügung.

Die Kostenberechnung in Anlage 2 stellt einen Investitionsbedarf für den Kreuzungsbereich dar von

185.000,00 Euro einschl. Umsatzsteuer.

Die Mittel stehen im Doppelhaushalt 2020 / 2021 zur Verfügung.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

 

  1. Entwurfsplanung und 3. Ausbau des Kreuzungsbereiches Öftenhäven als vorgezogene Maßnahme

Im Zuge der Entwurfs- und Genehmigungsplanung sind die benötigten zusätzlichen privaten Flächen für die Straße zu sichern. Dies betrifft Bereiche in Öftenhäven und nördliche Ackerflächen zwischen Öftenhäven und dem Abzweig nach Bussewitz.

 

 

  1. Änderung des Erschließungsvertrages zwischen der ABG Broderstorf KG / Gemeinde Broderstorf

Mit dem Ausbau der Kreuzung Öftenhäven – Steinfeld – Groß Kussewitz werden auch mehr private Flächen benötigt, die zum großen Teil im Besitz der ABG Broderstorf KG sind. In der Vertragsänderung ist auch anzustreben, die bestehende Reglung zur kostenfreien Überlassung auf die zusätzlich benötigten Flächen zu erweitern.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...