BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/551/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Notwendigkeit Neubau Feuerwehrgerätehaus:

Der Brandschutz in der Gemeinde Roggentin zählt nach der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises (=Pflichtaufgabe) der Gemeinde Roggentin. Gem. § 2 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG M-V) haben die Gemeinden den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfestellung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Dazu gehört u. a. eine der Brandschutzbedarfsplanung entsprechende leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 2 BrSchG M-V).

 

Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Roggentin hat aktuell 45 Mitglieder (davon 18 aktive Mitglieder in der Einsatzabteilung, 13 Mitglieder in der Sportabteilung, 7 Mitglieder in der Jugendabteilung und 7 Mitglieder in der Ehrenabteilung) und ihren Stützpunkt im Ortsteil Roggentin, Dorfplatz 1. Das Feuerwehrgerätehaus ist eigentlich eine ehemalige LPG-Halle, welche zum Feuerwehrgerätehaus umgebaut wurde. Im Jahr 1998 wurde das Gerätehaus um einen Erweiterungsbau ergänzt.

 

In der Feuerwehrbedarfsplanung (Stand 2018) wurdenngel in baulich-räumlicher Hinsicht (bspw. keine separaten Umkleideräume mit Spinden für die Einsatzschutzbekleidung, keine normgerechten Stellplatzgrößenr Löschfahrzeuge) als auch in technischer Hinsicht (bspw. die nur manuell zu bedienenden Fahrzeug-Tore, keine vorhandene Notstromversorgung) als Ergebnis einer Begehung des Gerätehauses am 10.12.2014 durch eine Aufsichtsperson der Feuerwehrunfallkasse FFUK Nord festgeschrieben, dessen Behebung aufgrund des Standortes bzw. der Bauweise bis heute nicht erfolgen konnte. Eine bauliche Überplanung wurde angeregt.

 

Die Notwendigkeit des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses wurde in der Gemeinde Roggentin bereits erkannt und vom Ausschuss für Ordnung, Umwelt, Ortsteilgestaltung, Verkehr der Gemeinde Roggentin am 24.09.2019 empfohlen. Die Standortfrage r einen Neubau konnte mittlerweile abschließend geklärt werden, sodass das Vorhaben nunmehr angeschoben werden kann.

 

Die Gemeinde Roggentin wird zunächst um Fassung eines Grundsatzbeschlusses für den gewählten Standort sowie zum Vorhaben „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses“ gebeten.

 

Standort:

Das neue Feuerwehrgebäude soll auf dem Grundstück in der Gemarkung Roggentin, Flur 1, Flurstücke 35/2, 36/27 errichtet werden (siehe Anlage). Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 1 und ist derzeit festgesetzt als Sonstige Sondergebiet Hotel. Somit ist zunächst die Änderung des B-Plans dahingehend erforderlich, als dass die Sonderfläche in eine Fläche für den Gemeinbedarf umgewandelt wird. Das Verfahren zur 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Roggentin wurde bereits angeschoben und befindet sich in Bearbeitung. Es wird angenommen, dass die Bearbeitung noch ca. 8 10 Monate in Anspruch nehmen wird (Rechtkraft).

 

Ein entsprechender Bauantrag für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses kann erst erfolgen, wenn die 9. Änderung des B-Plans Nr. 1 Rechtskraft erlangt hat oder die 9. Änderung des B-Plans Nr. 1 den sog. „33er-Stand“ erreicht hat (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde durchgeführt). Dies ist insbesondere auch von Bedeutung für den Zeitpunkt der Beantragung von Fördermitteln.

 

rdermittel:

a)      Die Gemeinde hat die Möglichkeit zum einen Fördermittel nach den Grundsätzen zur Umsetzung des Sondervermögens Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren (FG FF) zu beantragen. Der Höchstbetrag der Zuwendung beträgt 100.000,00 € je Vorhaben. Der Haken hier ist, dass die Anträge so rechtzeitig zu stellen sind, dass die Zuwendung aus diesem Programm spätestens im Jahr 2023 ausgezahlt werden kann. Eine Auszahlung ab dem Jahr 2024 ist ausgeschlossen, da die Grundsätze am 31.12.2023 außer Kraft treten.

 

b)      Eine weitere Möglichkeit der Förderung besteht nach der Richtlinie für die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen nach § 25 Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SBZFöRL M-V). Gefördert werden hier investive Maßnahmen die zu den pflichtigen Aufgaben im eigenen Wirkungskreis gehören, wonach, wie oben beschrieben, der Brandschutz in der Gemeinde zählt. Planungsleistungen sind hier grundsätzlich nicht förderfähig. Die Förderquote ist abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde (RUBIKON) und beträgt derzeit 50% (Stand Plandaten 2021 bei gesicherter dauernder Leistungsfähigkeit). Da die Richtlinie keine Fristen enthält, können die Anträge ganzjährig (wahrscheinlich für die Umsetzung im Folgejahr) gestellt werden.

 

c)       Weiter besteht die Möglichkeit eine Zuwendung in Form einer Projektförderung nach der Richtlinie zum Kommunalen Aufbaufonds Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen. Hier handelt es sich jedoch um eine Darlehensförderung, es können bis zu 100% der Investitionskosten gewährt werden bei einer Laufzweit von max. 25 Jahren (2,5 % Zinsen p.a.). Der Antrag auf Zuwendung aus dem Kommunalen Aufbaufonds ist bis zum 31.12 oder 31.08 eines Jahres zu stellen.

 

Beim Landkreis Rostock (Brandschutz) wurde nach weiteren Möglichkeiten der Förderung angefragt, eine Antwort steht noch aus, wird aber zur Sitzung nachgereicht.

 

Planungsleistungen:

Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln ist in jedem Fall wenigstens eine Kostenschätzung und eine erste Projektbeschreibung. Dies entspricht dem Stand einer Vorplanung (Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung + Leistungsphase 2 Vorplanung) nach HOAI.

 

Bezüglich der Ausschreibung der Planungsleistungen stehen der Gemeinde mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Es wird aufgrund der besonderen Anforderungen an das Feuerwehrgerätehaus angenommen, dass die Kosten der Planungsleistungen insgesamt (LPH 1 bis 9) den Schwellenwert zur europaweiten Auftragsvergabe erreichen wird.

 

  1. glichkeit Ausschreibung der Planungsleistungen (LPH 1-9) Offenes Verfahren (EU-weit)

Sofern die Planungsleistungen bereits komplett (stufenweise) beauftragt werden sollen, sind diese nicht nach den FG FF nicht mehr förderfähig. Gleichwohl stellt die Beauftragung aller Leitungsphasen (bei stufenweiser Beauftragung) vor dem Hintergrund der Zeitbedrängnisr die Beantragung derrdermittel nach den FG FF, welche am 31.12.2023 auslaufen, die zeitlich sicherste Variante dar, um einen nahtlosen Ablauf (Beantragung Fördermittel Genehmigungsplanung für Bauantrag Ausschreibung der Gewerke Bauüberwachung) gewährleisten zu können.

 

  1. glichkeit Ausschreibung der Planungsleistungen (LPH 1+2) nationale Öffentliche Ausschreibung

Mit der Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 erwirbt die Gemeinde die Grundlage zur Beantragung der Fördermittel. Es re dann mit dem Förderantrag nach den FG FF ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn zu stellen, sodass die weiteren Planungsleistungen (LPH 3-9) nach den FG FF rderfähig wären. r die weiteren Leistungsphasen muss dann ein EU-weites Offenes Verfahren durchgeführt werden.

 

 

Ergebnisse der Brandausschusssitzung v. 04.10.2021:

 

Die Vorlage wurde in der Brandschutzausschusssitzung eingehend diskutiert. Im Ergebnis soll ein weiterer Beschlussvorschlag formuliert werden hinsichtlich der Aufnahme eines Hypothekendarlehens zur Sicherung der benötigten Eigenmittel.

Der Brandschutzausschuss empfiehlt zudem die Ausschreibung der Leistungsphasen (LPH 1-9) komplett vorzunehmen, um das Vorhaben zügig voran zu bringen und den Arbeitsaufwand im Amt zu minimieren.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1 (Grundsatzbeschluss):

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 01.11.2021 den Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Roggentin am Standort in der Gemarkung Roggentin, Flur 1, Flurstücke 35/2, 36/27.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

Beschlussvorschlag 2 (Fördermittel):

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 01.11.2021 für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Roggentin Fördermittel aus folgenden Töpfen zu beantragen:  (bitte wählen)

 

a)      Investitionszuschuss nach den Grundsätzen zur Umsetzung des Sondervermögens Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren (FG FF) Höchstbetrag Zuwendung = 100.000,00 € je Vorhaben

Mit dem Förderantrag ist gleichzeitig ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn zu stellen.

 

b)      Investitionszuschuss nach der Richtlinie für die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen nach § 25 Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SBZFöRL M-V). = Empfehlung Fachamt

 

c)       Darlehensförderung nach der Richtlinie zum Kommunalen Aufbaufonds Mecklenburg-Vorpommern.

 

Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden ermächtigt, die Förderanträge zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

Beschlussvorschlag 3 (Aufnahme Hypothekendarlehen):

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 01.11.2021 für die benötigen Eigenmittel für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Roggentin ein Hypothekendarlehen mit langer Tilgung aufzunehmen.

 

Das Amt wird beauftragt entsprechende Darlehensangebote abzufragen.

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt den Darlehensvertrag zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

Beschlussvorschlag 4 (Planungsleistungen:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 01.11.2021 den Neubau des Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Roggentin anzuschieben und die Planungsleistungen wie folgt auszuschreiben: bitte 1 Verfahren auswählen

 

a)      Ausschreibung der Planungsleistungen (LPH 1-9) in einem EU-weiten Offenen Verfahren mit stufenweiser Beauftragung. Die Planungsleistungen sind nicht förderfähig.

 

b)      Ausschreibung der Planungsleistungen (LPH 1 und 2) in einer nationalen Öffentlichen Ausschreibung. Die Planungsleistungen der LPH 1 und 2 sind nicht förderfähig.

 

Dem wirtschaftlich günstigsten Bieter ist der Zuschlag zu erteilen. Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden ermächtigt den Auftrag bzw. Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im kommenden Haushalt 2022 wurden für Planungsleistungen zunächst finanzielle Mittel in Höhe von 250.000,00 € im TH 2 auf dem Produktkonto 12600.0960000/7859000 eingeplant.

 

Sobald im kommenden Jahr eine Kostenschätzung vorliegt, können weitere Mittel für den Bau des Feuerwehrgerätehauses im Haushaltsjahr 2023 eingestellt werden.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

 

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Anlagen

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