BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/586/2021
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplans Nr.18 "Schule an der Carbäk" der Gemeinde Broderstorf
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV)
- Federführend:
- BEL/SG Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Burmeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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28.10.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Die Gemeinde Broderstorf hat am 06.05.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 *Schule an der Carbäk* beschlossen, um den Bestand zu sichern, Planungsrecht für das neue Schulgebäude zu schaffen und weitere Entwicklungsmöglichkeiten städtebaulich vorzubereiten.
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Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 29.03.2021 bis zum 30.04.2021 durch Auslage des Vorentwurfs. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind parallel nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 29.03.2021 beteiligt worden. |
Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 27.09.2021 bis zum 27.10.2021 durch Auslage des Entwurfs.
Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind parallel nach § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 06.09.2021 beteiligt worden.
Die im Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen führen zu folgenden Änderungen gegenüber dem öffentlich ausgelegten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18:
- Ergänzungen in Begründung und Umweltbericht zum Umgang mit Abwasser und Niederschlagswasser und Änderung der Kompensationsmaßnahme auf 51 Baumpflanzungen am Feldweg zwischen Fienstorf und Steinfeld
- Die Anpassung der Eingriffsregelung/ Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung einschließlich des Biotoptypenplanes mit einem erhöhten Kompensationserfordernis und im Hinblick auf den Umfang der Ausgleichsmaßnahmen
- Anpassung der Plansatzung, den Hinweis betreffend zur Festlegung der externen Kompensationsmaßnahme auf 51 Baumpflanzungen am Feldweg zwischen Fienstorf und Steinfeld
Der Bebauungsplans Nr. 18 soll aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) als Satzung beschlossen werden.
Nach Ausfertigung und ortsüblicher Bekanntmachung des Beschlusses erlangt die Satzung ohne Genehmigung Rechtskraft.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 28.10.2021, den Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 18 *Schule an der Carbäk* der Gemeinde Broderstorf mit folgenden Punkten:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit dem in der Anlage zu diesem Beschluss dargestellten Ergebnis geprüft.
- Die Anlage mit den Stellungnahmen und deren Prüfergebnis ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I, S.3634), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBI. I, S. 4147) sowie nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 15.10.2015 (GVOBI. M-V 2015, S 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2021 (GVOBI. M-V S. 1033) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 18 *Schule an der Carbäk* bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Da die Aufstellung des B-Plans Nr. 18 erforderlich ist, um den Erweiterungsbau der Schule an der Carbäk zu realisieren, erfolgt die Finanzierung über das Produktkonto 21100.0960000/7852200 im Teilhaushalt 1 des Amtes Carbäk. Die Finanzierung wurde am 22.10.2020/03.11.2020 über einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Broderstorf, dem Amt Carbäk und dem Planungsbüro ign Waren GbR geregelt.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
Keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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