BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/595/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Ziel der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/8 ist die Festsetzung einer privaten Grundstücksfläche als allgemeines Wohngebiet anstelle einer öffentlichen Grünfläche mit naturschutzrechtlicher Ausgleichsfunktion. Ausgleichsmaßnahmen wurden an dieser Stelle nicht umgesetzt und werden an anderer Stelle vom Grundstückseigentümer durch den Kauf von Ökopunkten erbracht.

 

Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/8 ist in der Sitzung am 04.08.2021 von der Gemeindevertretung gebilligt worden. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung mit dem Entwurf wurden durchgeführt.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegungen wurden seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingereicht. Es ergeben sich aus der Stellungnahme des Landkreises Rostockr das Satzungsexemplar keine Änderungen.

 

Die Planung kann für den Abwägungs- und Satzungsbeschluss vorgelegt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 01.12.2021 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Gemeinde Broderstorf über die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7/8 für das Wohngebiet auf der Fläche zwischen Broderstorf und Neu Broderstorf mit folgenden Punkten:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die während der Beteiligung der betroffenen Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/8 mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Behörden, den sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/8 in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Broderstorf ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, die Kosten der Änderung des Bebauungsplans tragen die Investoren.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

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Anlagen

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