BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/AVK/191/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Anträge 2022 Zuschuss nach Kultur und Sportförderrichtlinie
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BV Gemeinde mehrere Gremien
- Federführend:
- Allgemeine Verwaltung
- Bearbeiter:
- Max Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport Broderstorf
|
Vorberatung
|
|
|
24.11.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Broderstorf
|
Entscheidung
|
|
|
01.12.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt/Problemstellung:
Entsprechend der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Broderstorf wurden (lt. Richtlinie sind Anträge bis zum 01.09. des laufenden Haushaltsjahres für das folgende Haushaltjahr einzureichen!) 6 Anträge eingereicht.
Für die Bewilligung von Zuschüssen gelten folgende Bedingungen nach der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Broderstorf:
Der Sozialausschuss der Gemeinde Broderstorf empfiehlt der Gemeindevertretung den nachfolgenden Beschlussvorschlag.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 01.12.2021 die Gewährung der nachfolgenden Zuschüsse lt. Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Broderstorf:
- Volkssolidarität1200,00 €
- Seniorenvertretung4800,00 €
- Carbäksänger650,00 €
- SV Pastow e.V. Nachwuchsturniere200,00 €
- SV Pastow e.V. Nachwuchstrainer2000,00 €
- SV Pastow e.V. Trainingslager Jugend500,00 €
Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Produktkonto für Kultur:
28100.5415900 (Heimat- und sonstige Kulturpflege – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich, Teilhaushalt 1) in Höhe von 8.500,00 €
Darin sind enthalten die Anträge Nr. 1 – 3 in Höhe von 6.650,00 €.
Produktkonto für Sport:
42100.5415900 (Förderung des Sports - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich, Teilhaushalt 1) in Höhe von 3.000,00 €
Darin sind enthalten die Anträge Nr. 4 – 6 in Höhe von 2.700,00 €.
Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:
keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
6 MB
|
