BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/Käm/394/2021-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Zur Vermeidung einer vorläufigen Haushaltsführung ist es zwingend notwendig, den entworfenen Haushaltsplan rechtzeitig zu beraten und in der Gemeindevertretung zu beschließen. Dafür müssen alle haushaltsrelevanten Zahlen bis spätestens Ende Oktober erfasst sein. Für die Haushaltplanung 2022 fehlte jedoch der vom Innenministerium notwendige Orientierungsdatenerlass, um die konkreten Zuweisungen aus dem FAG sowie die Umlagen und Umlagegrundlagen berücksichtigen zu können. Da unbekannt war, wann genau dieser erscheinen wird, wurde sich für eine eigene Ermittlung der Zahlen anhand des FAGs entschlossen. Mit Beschluss vom 29.11.2021 beschloss die Gemeindevertretung Poppendorf den Haushaltsplan 2022. Im nachfolgenden Orientierungsdatenerlass wurden jedoch einige Abweichungen zu den eigen angefertigten Hochrechnungen festgestellt, die zusammen mit der anzunehmenden Erhöhung der Kreisumlage einen zu hohen Unterschiedsbetrag ausmachen würden. Daher ist es notwendig, den alten Beschluss vom 29.11.2021 zum Haushalt 2022 aufzuheben und den aktualisierten Haushaltsplan erneut beschließen zu lassen.

 

Gemäß § 47 KV M-V wurde in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen des Amtes Carbäk die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 und der dazugehörige Haushaltsplan der Gemeinde Broderstorf erarbeitet.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 16.12.2021 die Aufhebung des Beschlusses vom 29.11.2021 zum Haushaltsplan 2022 GV 08/05/2021.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 16.12.2021 die laut Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den dazugehörigen Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Ergebnishaushalt 2022 weist ein Jahresergebnis von -64.200 EUR aus. Der Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr beträgt 1.356.901 EUR.

In Summe ergibt sich ein Überschuss von 1.292.701 EUR und folglich ein ausgeglichener Haushalt für das Jahr 2022 gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V.

 

Der Finanzhaushalt 2022 weist einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -181.100 EUR aus. Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsvorjahres beträgt 5.681.889 EUR.

In Summe ergibt sich ein Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres von 5.500.789 EUR und folglich ein ausgeglichener Haushalt für das Jahr 2022 gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V.

 

Der Haushalt der Gemeinde Poppendorf beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen, daher kann er nach Beschluss veröffentlicht werden.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

 

keine

 

 

 

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Anlagen

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