Beschlussvorlage - BV/BAU/66/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt die Aufstellung eines Bebauungsplans im Ortsteil Poppendorf für ein Gebiet entlang der Dorfstraße (Höhe Hnr. 2), um die Bebauung in 2. Reihe zu ermöglichen (siehe Skizze Plangebiet anliegend).

Das Gebiet liegt aktuell vollumfänglich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Poppendorf. Eine bauplanungsrechtliche Genehmigung zur Errichtung von weiteren Einfamilienhäusern in der 2. Reihe wurde von der Unteren Bauaufsichtsbehörde mit der Begründung abgelehnt, dass sich diese nicht entsprechend § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügen. Nach Rücksprache mit dem Bauplanungsamt kann eine weitere Bebauung in der 2. Reihe nur erfolgen, wenn eine städtebauliche Regelung mittels eines Bebauungsplans erfolgt.

Der Antragsteller hat ein Angebot des Planungsbüros Dipl.-Ing. Katrin B. Kühn aus 18059 Rostock für die Aufstellung eines Bebauungsplans vorgelegt. Die Kosten für das Bauleitplanverfahren trägt vollumfänglich der Investor.

Die Gemeindevertretung wird um Fassung eines Grundsatzbeschlusses und Positionierung zum Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans gebeten.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Keine

 

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 21.03.2022 dem Antrag des Antragstellers auf Aufstellung eines Bebauungsplans für das Plangebiet entlang der Dorfstraße entsprechend anliegender Skizze zu entsprechen, um die weitere Bebauung in der 2. Reihe zu ermöglichen.

 

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Beauftragung des Planungsbüros Dipl.-Ing. Katrin B. Kühn aus 18059 Rostock durch den Investor wird genehmigt. Mit dem Investor und dem Planungsbüro ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen.

 

Der Bürgermeister und seine Stellvertreter werden ermächtigt, den städtebaulichen Vertrag zu unterzeichnen.

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Finanz. Auswirkung

Keine, der Investor trägt die Kosten für des Bauleitplanverfahrens vollumfänglich.

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Anlagen

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